Erstellt am 22.07.2009 um 07:29 Uhr von pitsieben
@ Tarkov,
der Wahlvorstand muss die Kandidaten überprüfen, ob sie Arbeitnehmer im Sinne von § 5 BetrVG sind.
Stelle doch selber mit Gleichgesinnten eine Liste mit Unterstützungsunterschriften auf und gebt sie dem Wahlvorstand.
Erstellt am 22.07.2009 um 08:08 Uhr von erwin
@Tarkov
nur eine Liste ist doch optimal, dann gibt es Persönlichkeitswahl. Das bedeutet, der Wahlvorstand erstellt aus der einen Liste eine Liste nach Alphabet und jeder Wähler darf seine Kreuzchen bei den Koll. machen die er will. So kann man gezielter wählen.
Dann werden diese welche ihr nicht wollte vielleicht gar nicht gewählt.
Erstellt am 22.07.2009 um 09:30 Uhr von Biggy
Hallo Tarkov
es soll ein Team von 11 Betriebsräten werden, soll oder muss, denn die Anzahl richtet sich nach der Anzahl der Mitarbeiter.
Leider ist es so sobald noch jemand eine Liste aufmacht, gibt es Listenwahl.
Es gibt genaue Vorgaben wer als leitender Mitarbeiter eingestuft wird und wer nicht, dies allerdings muss der Wahlvorstand festlegen.
Bei uns hat es geklappt, wir haben unseren PDL eingestuft als leitender da er Kündigungen und Einstellungen vorgenommen hat und für die Belegung zuständig ist, also maßgeblich dazu beiträgt unser Haus zu erhalten. Gegen seinen Willen allerdings und da er nicht vors AG ist um es klären zu lassen ist er heute leitender Angestellter ob er will oder nicht :-).
So haben wir verhindert dass er sich selbst aufstellen lassen kann zur Wahl.
Erstellt am 22.07.2009 um 09:49 Uhr von Kurzarbeiter
@Biggy
..ich glaube hier ist Dir ein kleiner Denlfehler unterlaufen.
liegt dem Wahlvorstand nur eine gültige Vorschlagliste vor, gibt es Persönlichkeitswahl. Dann kann der Wähler nur die Kandidaten aus dieser EINEN Vorschlagliste wählen. Er macht also seine Kreuzchen bei den Kandidaten welche er in den BR möchte. Bei einem zu wählenden 11er-Gremium macht er bis zu 11 Kreuzchen.
Der Wahlvorstand muss in diesen Fällen die auf der EINEN eingereichten gültigen Vorschlagsliste auf der Wahlvorschlagsliste nach ABC ordnen.
§ 6
Erstellt am 22.07.2009 um 10:25 Uhr von betriebsraetin
@ Kurzarbeiter
hallo,
eine frage. wo finde ich diesen passus? wo steht, dass wenn persönlichkeitwahl eingeleitet wird, die vorschlagsliste nach ABC geordnet werden MUSS???
danke für eine info.
Erstellt am 22.07.2009 um 11:17 Uhr von Petrus
In §20(2) WO steht, dass die Bewerber in der Reihenfolge auf dem Stimmzettel zu stehen haben, wie die auf dem Wahlvorschlag stehen. Somit könnte ein ordnen nach ABC ein Anfechtungsgrund sein...
Erstellt am 22.07.2009 um 11:38 Uhr von Tarkov
Vielen Dank für die Antworten. Die haben sehr geholfen und motivieren. Wir sind ja noch solche Amateure! Und das bei so einem grossen Betrieb...
Erstellt am 22.07.2009 um 21:29 Uhr von Biggy
Kurzarbeiter, denke es ist kein Denkfehler sondern ein Missverständnis.
Betonung liegt auf noch......
Leider ist es so sobald noch jemand eine Liste aufmacht, gibt es Listenwahl.
Erstellt am 22.07.2009 um 23:48 Uhr von Tarkov
Laut Info der Gewerkschaft gibt es auch Listenwahl nur bei einer Liste! Und wenn man "Ja" ankreuzt, wählt man diese Liste. Explizit die ganze Liste und keine Personen. Sehr merkwürdig! Das ist ja, also ob man "DIE Partei" oder eben nicht wählt. Bei uns ist's grad ziemlich am Dampfen. Leider funktioniert die Kommunikation zwischen den damit befassten bzw. daran interessierten Leuten nicht so gut, schon gar nicht zwischen den verschiedenen Filialen.