Erstellt am 11.02.2007 um 10:44 Uhr von Fayence
Catweazle,
meine anatomischen Kenntnisse einer Wirbelsäule sagen mir, dass man sich eine Bandscheibe NICHT abreissen kann! :-) Du meinst vermutlich einen Bandscheibenvorfall!
Die Beurteilung, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt oder nicht, sollten wir aber den Spezialisten, z.B. den Orthopäden überlassen. Die BG wird sich dann vermutlich an dem Punkt streiten, ob Vorschädigungen vorhanden waren oder nicht. Hier zu spekulieren bringt aber nicht gar so viel!
Erstellt am 11.02.2007 um 11:01 Uhr von Catweazle
@Fayence,
ein Riss im Bereich der Bandscheibe ist wohl zweifelsfrei, kein Bandscheibenvorfall. Der Krankenhausarzt verneint einen Unfall. Mich irritiert vielmehr, dass es keine Unfallmeldung gibt und der BR nicht informiert, geschweige beteiligt worden ist. Davon habe ich auch nur durch Zufall erfahren. Sollte nicht vorsorglich der "Unfall" der Berufsgenossenschaft gemeldet werden?
Erstellt am 11.02.2007 um 11:19 Uhr von Fayence
"Sollte nicht vorsorglich der "Unfall" der Berufsgenossenschaft gemeldet werden?"
Hallo Catweazle,
dem stimme ich zu! :-)
Erstellt am 11.02.2007 um 13:06 Uhr von Akira
Hallo Catweazle
Melde den Vorfall der Berufsgenossenschaft,vieleicht ist dies der Beginn einer Berufserkrankung.
Erstellt am 11.02.2007 um 22:46 Uhr von Urmel
Ein Verhebetrauma ist kein "Unfall" im Sinne des Gesetzes, deshalb hat der Krankenhausarzt keinen D-Bericht aufgenommen. Das bleibt ihm in diesem Fall freigestellt.