W.A.F. LogoSeminare

Mindestlohn im Praktikum

A
arnie
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, wir haben im BR folgendes Thema: Bei uns im Betrieb befindet sich ein Mitarbeiter der seine Thesis erstellt für ein studienbegleitendes Praktikum. Seit Vertrag lief 2 Monate und nun wurde dieses um 3 Monate verlängert.

Nun würde ich sagen "greift" Mindestlohn - oder nicht ?

Laut https:www.absolventa.de/karriereguide/arbeitsrecht/mindestlohn-praktikum

◦Handelt es sich jedoch um Orientierungspraktikum oder ein ausbildungs- bzw. studienbegleitendes Praktikum, das länger als drei Monate dauert, ist es ab dem ersten Tag der Beschäftigung mit dem Mindestlohn zu vergüten.

84101

Community-Antworten (1)

G
gironimo

26.05.2016 um 14:17 Uhr

In der Tat müsst Ihr da genau hinschauen, was für eine Art von Praktikum dort abgewickelt wird. Oft ist es ja leider so, dass das Praktikum auch dazu missbraucht wird, dass der Praktikant als billige Aushilfe ausgenutzt wird - und dann wird auch gerne mal verlängert....

Als BR würde ich im Zweifel erst einmal Mindestlohn (ggf. sogar mehr - siehe Tätigkeitsgruppen des gültigen Tarifvertrages) fordern - möge der AG darlegen, warum es in diesem Fall nicht so sein sollte.

Ihre Antwort