W.A.F. LogoSeminare

Kann der BR bei Nichtgenehmigung eines Praktikantenplatzes intervenieren?

D
Dispodanie
Nov 2016 bearbeitet

Ein Student ist bei uns als freier Mitarbeiter beschaeftigt. Er möchte nun im Rahmen seines Studiums bei uns ein Praktikum machen. Die Personalabteilung möchte nun das Praktikum ablehnen, mit der Begründung der Student koenne sich ja aufgrund seiner zweijährigen freien Mitarbeit auf Festanstellung einklagen. Dieses Praktikum wuerde auf der anderen Seite aber auch einem festen Mitarbeiter ermöglichen, seinen Urlaubsanspruch von derzeit 45 Tagen ( darin auch Resturlaub aus 2013 und auch etliche Überstunden)etwas abzubauen. Hat der BR hier irgendwie eine Möglichkeit einzugreifen, so dass der Student sein Praktikum machen und der Festangestellte seinen Urlaub nehmen kann? Vorweg noch: der BR wurde bzg. Des Praktikums nich nicht informiert....

1.11805

Community-Antworten (5)

G
gironimo

27.10.2014 um 20:48 Uhr

Den Student bekommt Ihr nicht in den Betrieb. Der festangestellte AN MUSS dennoch seinen Urlaub bekommen.

Ihr könnt aber den AG versuchen davon zu überzeugen, den Student mit Sachgrundbefristung zu beschäftigen. Ich kann dann der Argumentation des AG nicht folgen (siehe auch TzBfG).

H
Hoppel

27.10.2014 um 21:51 Uhr

@ Dispodanie

Wenn ein Praktikant dafür herhalten soll einen MA zu ersetzen, damit der 45 Urlaubstage und auch noch etliche Überstunden nehmen (abfeiern) kann, stimmt bei Euch etwas nicht und zwar gewaltig!

Was Ihr als BR tun könnt? Keine Überstunden dieses Kollegen genehmigen und massiv auf den AG einwirken, dass dieser ohne Genehmigung des BR auch keine "freiwilligen?" Ü´stunden dieses Kollegen mehr annimmt / annehmen darf!

P
Pickel

27.10.2014 um 23:00 Uhr

"Wenn ein Praktikant dafür herhalten soll einen MA zu ersetzen, damit der 45 Urlaubstage und auch noch etliche Überstunden nehmen (abfeiern) kann, stimmt bei Euch etwas nicht und zwar gewaltig!"

Hoppel, stolze Leistung so große Worte zu finden gänzlich ohne zu wissen, was die Aufgaben der Personen sind. Mir fallen spontan 10 Situationen ein, in denen die beschriebene Situation völlig problemlos umsetzbar ist.

D
Dispodanie

27.10.2014 um 23:17 Uhr

Der Praktikant sollte nicht 1:1 die Aufgaben des MA übernehmen er hätte die Urlaubsvertretung nur in vielen Dingen unterstutzen können!!! Die Variante mit der sachgrundbefristung klingt gut, nur kann der Praktikant dann im Anschluss wieder als freier Mitarbeiter beschäftigt werden ohne Anspruch auf Festanstellung zu haben?? Vielen Dank auf jeden Fall schon mal für euren Beitrag!!!

G
gironimo

28.10.2014 um 08:51 Uhr

Das mit dem "freien Mitarbeiter" ist doch ohnehin so ein "faules Ei", auf das sich der BR vielleicht ausnahmsweise und für kürzere Zeitabschnitte einlassen kann.

Ich gehe mal davon aus, dass der sogenannte freie Mitarbeiter bei Euch ganz normal weisungsgebundene (Aushilfs-)Tätigkeiten ausgeübt hat und daher eigentlich Arbeitnehmer ist, der auch entsprechend bezahlt werden müsste.

Vielleicht solltet Ihr diesen Punkt einmal diskutieren.

Ihre Antwort