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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mindestlohn und Zuschläge

A
Apfeltrine
Jan 2018 bearbeitet

Ein Hallo in die Runde. Ich habe ein Frage den Mindestlohn betreffend. In unserer leider nicht Tarif gebundenen Firma gibt es ab 22 Uhr einen Nachtzuschlag. Allerdings mit Ausnahme einer regelmäßig bis 24 Uhr arbeitenden Lagerabteilung. Laut Betriebsvereinbarung soll deren Lohn den Zuschlag bereits beinhalten.

Das Einstiegsgehalt für diese Kolleginnen ist erschreckend niedrig, rechnet man den theoretischen Zuschlag raus, wird der Mindestlohn nicht erreicht.

Meine Frage: Ist der Mindestlohn erfüllt wenn man mindestens auf 8,84 €/Stunde kommt, egal ob mit oder ohne Zuschlag. Oder muss mindestens 8,84 €/Stunde bezahlt werden, Zuschläge werden zusätzlich drauf geschlagen?

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Community-Antworten (2)

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AlterMann

02.11.2017 um 15:33 Uhr

Laut ArbZG muss es für Nachtarbeit einen angemessenen Ausgleich geben. Nachtarbeit ist aber nur die Arbeit an mindestens zwei Stunden zwischen 23 und 6 Uhr. Für eine solche Nachtarbeit wäre ein angemessener Ausgleich (in Geld oder in Freizeitausgleich) erforderlich. Da bei Euch nur eine Stunde in der Nachtzeit gearbeitet wird, sehe ich für den AG keine Verpflichtung aus dem Gesetz, hier einen Ausgleich zu gewähren. Wenn Ihr also keinen Tarifvertrag oder sonst eine Rechtsgrundlage habt, wo Nachtarbeit anders definiert wird, sehe ich für Deine Kollegen wenig Chancen. Mal mit der Gewerkschaft sprechen?

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