Ein Hallo in die Runde.
Ich habe ein Frage den Mindestlohn betreffend. In unserer leider nicht Tarif gebundenen Firma gibt es ab 22 Uhr einen Nachtzuschlag. Allerdings mit Ausnahme einer regelmäßig bis 24 Uhr arbeitenden Lagerabteilung. Laut Betriebsvereinbarung soll deren Lohn den Zuschlag bereits beinhalten.

Das Einstiegsgehalt für diese Kolleginnen ist erschreckend niedrig, rechnet man den theoretischen Zuschlag raus, wird der Mindestlohn nicht erreicht.

Meine Frage: Ist der Mindestlohn erfüllt wenn man mindestens auf 8,84 €/Stunde kommt, egal ob mit oder ohne Zuschlag. Oder muss mindestens 8,84 €/Stunde bezahlt werden, Zuschläge werden zusätzlich drauf geschlagen?