Hallo,
angenommen ein Mitarbeiter wird nach TVÖD S6-3 mit einem Brutto von 2703 € bezahlt.

Dann macht das bei einer 39 Stundenwoche und 23 Arbeitstagen im Dezember einen Stundenlohn von 15,06 € (Deutlich über dem Mindestlohn von 8,50)

Jetzt wird, wie in einem anderen Thema hier schon angesprochen, Nachtbereitschaft bei uns aber nur zu 25% als Arbeitszeit angerechnet. Das heißt bei 8 Stunden Nachtbereitschaft bekommen die Angestellten nur 2 bezahlt mit 30,12 €
Mit Mindestlohn wären es 8h x 8,5€ = 68€

Kann man das so rechnen oder zählt nur das Monatsbrutto und die Arbeitszeit laut Vertrag um den Mindestlohn zu berechnen? Weil durch das Monatsbrutto kommen die Angestellten über den Mindestlohn, Kollegen die keine Nachtbereitschaft machen stehen so aber natürlich viel besser da, deshalb hoffe ich das meine Rechnung richtig wäre...