Hallo,
bei uns existiert eine BV, in der letztendlich der Urlaub für 2 Jahre nach dem Enstehungsjahr angesammelt werden kann. Also im Klartext: Am Ende eines Jahres können dort 90 Tage stehen, was auch bei einigen AN der Fall ist. Einige AN haben anscheinend kein Bedürfnis ihren Urlaub zu nehmen bzw. denken das die Gunst gegenüber der GF dadurch proportioinal zum Resturlaub steigt. Ich sehe das als BR-Mitglied sehr kritisch, da meines Erachtens Urlaub dafür da ist, genommen zu werden und nicht über mehrere Jahre anzusammeln bzw. sich einige MA verpflichtet fühlen aufgrund der Regelung den Urlaub nicht zu nehmen. Leider konnte ich das BR-Gremium noch nicht überzeugen die BV auf ein erträgliches Mass zu verändern. Kennt jemand rechtliche Grundlagen, die eine nach oben offene Urlaugsansammlung begrenzen?