Erstellt am 04.01.2006 um 19:09 Uhr von Akira
Frage hat die letzte woche bei Euch zehn Tage??
Vermute der MA hat seine letzten Urlaub in den Dezember geplant, konnte diesen nicht nehmen weil er erkrankt ist. Es waren mehr als zehn Tage, richtig?
Er hat hat das Recht lt.BUrLG § 7 (3) 2 Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. 3 Im Fall der Übertragung muss der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden.
Der MA hat ja wohl nicht drum gebeten krank zu werden.deshalb werden die Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht
angerechnet. Egal ob es ein Tag oder zB. zwölf Tage sind.
Erstellt am 04.01.2006 um 23:00 Uhr von Ramses II
Falls die BV tatsächlich regelt dass die Mitarbeiter höchstens 10 Urlaubstage mit ins neue Jahr nehmen dürfen, dann ist sie vermutlich unwirksam!
Erstellt am 05.01.2006 um 07:44 Uhr von Frank B.
Die Frage zeigt natürlich das die BV hier nicht gründlich erarbeitet wurde, denn das jemand krank wird kann immer passieren.
Hier gilt natürlich das BUrlG wie oben zitiert, da eine BV niemals eine gesetzliche Regelung verschlechtern darf, somit ist Ramses II seine Aussage zutreffend.