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Urlaubsübertrag in das nächste Jahr - was ist wenn man im Dezember krank war?

B
Betriebsrat2907
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Wir haben eine Betriebsvereinbarung geschlossen in der geregelt ist, dass Mitarbeiter höchstens 10 Urlaubstage mit ins neue Jahr nehmen dürfen. Wie verhält es sich nun, wenn Mitarbeiter den Urlaub zwar noch im alten Jahr Urlaub geplant und eingereicht haben allerdings z.B. die letzte Woche im Dezember nun krank geworden sind. Sind dann die 10 Tage auch hier gültig? Danke für die Antwort!

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Community-Antworten (3)

A
Akira

04.01.2006 um 20:09 Uhr

Frage hat die letzte woche bei Euch zehn Tage?? Vermute der MA hat seine letzten Urlaub in den Dezember geplant, konnte diesen nicht nehmen weil er erkrankt ist. Es waren mehr als zehn Tage, richtig? Er hat hat das Recht lt.BUrLG § 7 (3) 2 Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. 3 Im Fall der Übertragung muss der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden. Der MA hat ja wohl nicht drum gebeten krank zu werden.deshalb werden die Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet. Egal ob es ein Tag oder zB. zwölf Tage sind.

RI
Ramses II

05.01.2006 um 00:00 Uhr

Falls die BV tatsächlich regelt dass die Mitarbeiter höchstens 10 Urlaubstage mit ins neue Jahr nehmen dürfen, dann ist sie vermutlich unwirksam!

FB
Frank B.

05.01.2006 um 08:44 Uhr

Die Frage zeigt natürlich das die BV hier nicht gründlich erarbeitet wurde, denn das jemand krank wird kann immer passieren. Hier gilt natürlich das BUrlG wie oben zitiert, da eine BV niemals eine gesetzliche Regelung verschlechtern darf, somit ist Ramses II seine Aussage zutreffend.

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