Hallo, ich habe eine Frage.
Es geht darum das wir 4 Mitarbeiterinnen sind, weniger Arbeit vorhanden ist und deswegen Eine von uns in ein anderes Krankenhaus (ca.6 Km entfernt vom jetzigen KH) zum 01. Dez. 14, versetzt werden soll. Der Sozialplan soll/muss berücksichtigt werden.

Nach welchen Kriterien greift der Sozialplan?

1. Kollegin, 56 Jahre , 3 Nebenjobs, 3,5 Jahre im Betrieb, letztes Jahr ca. 90 Fehltage.
2. Kollegin , 54 Jahre, betreut 4-5 mal in der Woche krebskranke Freundin ( jeweils ca.3 Std.)
5 Ehrenämter im sozialen Bereich, 3 Jahre im Betrieb.
3. Kollegin, 48 Jahre, betreut noch ihre kranke Mutter, 3 Jahre im Betrieb.
4. Kollegin, 38 Jahre, 2 Kinder fast 14 und 12 Jahre, im Januar 2015, 3 Jahre im Betrieb.

Die ersten 3 Kollegen wurden für den Krankenhausstandort eingestellt wo sie jetzt arbeiten und auch bleiben möchten, mit dem Zusatz im Vertrag: eine anderweitige Verwendung an den anderen Dienststellen der Kreiskliniken bleibt vorbehalten.

Die 4te Kollegin ist für den Standort eingestellt wo jetzt jemand hinversetzt werden soll.

Welche Kollegin müsste den lt. Sozialplan versetzt werden. Ich denke 6 Km ist doch für jeden zumutbar, oder?

Besten Dank für Eure Antworten.