Urlaubsübertrag bzw. Abgeltung im Krankheitsfall?
Liebe Betriebsräte,
ich bin seit dem 03.03.2007 arbeitsunfähig. Ich hatte einen schweren Verkehrsunfall. Nun geht es um den Übertrag oder die Abgeltung meines Urlaubsanspruches von 30 Tagen. Gibt es dafür Gesetze und Richtlinien. Unsere Firma lehnt sich nur an den TV Metall an.
Über Informationen wäre ich sehr dankbar.
Heiko
Community-Antworten (1)
31.03.2008 um 19:02 Uhr
Erst einmal gute Besserung!
Leider verfällt dein Urlaubsanspruch.
§ 7 Abs.3 Satz 3 BUrlG sagt dazu: "§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs. (3) ... Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden."
Da du leider so lange arbeitsunfähig bist, wirst du ja auch ne Raha Maßnahme bekommen. Urlaub ist zur Erholung gedacht - Erholung von der Arbeitswelt, vom Arbeitsplatz und ist ja auch aus dem Grunde zusammenhängend zu gewähren. Da du durch deinen Unfall eine Reha Maßnahme bekommen wirst, hast du ja Erholung. Dein Urlaub vom letzten Jahr verfällt also. Interessant wird es wenn du dir überlegen solltest im Anschluß an deine Wiedergenesung frei nehmen möchtest (mit dem neuen Urlaub, der dir ja zusteht).
Gute Besserung!
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