Liebe Betriebsräte,

ich bin seit dem 03.03.2007 arbeitsunfähig. Ich hatte einen schweren Verkehrsunfall. Nun geht es um den Übertrag oder die Abgeltung meines Urlaubsanspruches von 30 Tagen. Gibt es dafür Gesetze und Richtlinien. Unsere Firma lehnt sich nur an den TV Metall an.

Über Informationen wäre ich sehr dankbar.

Heiko