Darf Arbeitgeber Geld zurück verlangen?
Arbeitgeber überweist Lohn Ca. 1200?, obwohl keine Lohnfortzahlung bestand,dies begründet AG. Das die Meldung von Krankenkasse zu spät kommt, das kein Lohnfortzahlung besteht seitens AG. Somit ist es unvermeidbar, AG. Informiert AN. Mündlich das die Rückerstattung im nächsten Lohn entzogen wird!!!
Community-Antworten (3)
16.05.2016 um 09:53 Uhr
Warum sollte er es nicht dürfen. Sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer gibt es Verjährungsfristen (auch oft tarifliche Ausschlussfristen). Innerhalb dieser Fristen können gegenseitige Ansprüche geltend gemacht werden.
16.05.2016 um 13:21 Uhr
Tach auch, meines Wissens nach hat der AG aber die Pfändungsfreigrenzen zu beachten.
16.05.2016 um 20:34 Uhr
Hier wäre ein Update des aktuellen Kenntnisstandes vielleicht nicht schlecht.
Was hier möglich wäre: https:rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2010/05/14/ruckzahlung-von-zuviel-gezahlten-arbeitslohn-an-den-arbeitgeber/
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