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Ersatzmitglied aus BR ausschließen - wegen Vertrauensverlust?

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mamawu
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

folgendes Problem: Mir als BRV wurde von Kollegen angetragen, ein bestimmtes Ersatzmitglied aus dem BR zu entfernen. Das Ersatzmitglied hatte im letzten August für einen schwer erkrankten Kollegen Geld gesammelt (82 € laut seiner Aussage). Als der Kollege im Januar zur Wiedereingliederung wiederkam, wurde er gefragt, was der Nachrücker denn schönes für ihn gekauft hätte von dem Geld und ob er sich gefreut habe. Leider wusste dieser von nix. Daraufhin wurde der Kollege von mehrern direkten und indirekten Kollegen angesprochen, er solle endlich das Geld übergeben. Es kamen ne Menge lahme Ausreden aber kein Geld. Schließlich (vor 2 Wochen) wurde er vom BR dazu aufgefordert. Daraufhin kam dann als Ausrede "Der lag doch auf der Intensivstation!" (Wie gesagt, der Kollege ist sogar seit Januar wieder im Betrieb!!!), aber er hat am gleichen Tag noch 70 € weitergegeben. 12 € fehlen immer noch... (Wenn er das Geld nicht hat und das vielleicht auch zugeben würde, dann wäre das alles ja noch verständlich, aber er gibt auch immer noch an, daß er 3 x im Jahr Urlaub macht, davon einmal ne Kreuzfahrt...)

Jetzt wurde ich also aufgefordert, daß dieser Kollege doch bitte aus dem BR entfernt werden soll, da sich die Kollegen durch einen massiven (und durchaus verständlichen) Vertrauensverlust, nicht mehr von ihm vertreten lassen wollen. (Einige sprachen sogar davon ihn aufgrund von § 104 komplett entlassen zu lassen)

Wenn ich mein Gegoogle richtig interpretiere kann ich ihn aber nur durch das Arbeitsgericht ausschließen lassen, oder?

Falls es ne andere Möglichkeit gibt, bin ich für jede Hilfe dankbar.

Grüße

Claudia

4.59408

Community-Antworten (8)

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Mona-Lisa

02.05.2007 um 13:34 Uhr

@mamawu, deine ganzen Überlegungen sind sinnlos, denn das Ersatzmitglied ist kein Betriebsrat!

Ist sicher nicht richtig, was der Bursche da veranstaltet hat. Aber bei uns hätte er diese Sammelaktion nur einmal gemacht und dann nie wieder....

S
SSGG

02.05.2007 um 14:03 Uhr

Moin Claudia, den 104 finde ich aufgrund Deiner Erklärung ziemlich heftig. Gibt der Kollege des Öfteren Anlass, diesen § heranzuziehen? Ein gütliches Gespräch zur Niederlegung der Ersatzmitgliedschaft sollte m.E. reichen.

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mamawu

02.05.2007 um 14:14 Uhr

Der 104 wurde von Kollegen genannt, die ein bischen firm im BetrVG sind. Und @Mona-Lisa: der hat auch nur diese eine Sammelaktion gemacht. Die Kollegen würden sich eher Arme und Beine abhacken, bevor sie dem auch nur noch mal 50 Cent anvertrauen.

Natürlich werden wir erstmal versuchen ein gütliches Gespräch zu führen, daß er seine Ersatzmitgliedschaft niederlegt. Aber was ist, wenn er sich weigert? Diese Geschichte hat für den BR jetzt schon einiges an Minuspunkten geführt, da wir da nicht früher was unternommen haben, allerdings hatten wir natürlich auch gehofft, daß er endlich mal vernünftig wird.

Vor Jahren hatten wir mal einen ähnlichen Fall (jetzt nicht wegen Unterschlagung, sondern wegen sehr ehrverletzender Bemerkungen über die damalige BRV) da hat dann der gesamte Betriebsrat gedroht, das Amt niederzulegen, wenn er es nicht tut. Ich möchte aber grade keine Neuwahlen riskieren, da ich das Gefühl habe, daß von seiten der Geschäftleitung was im Busch ist, bezüglich Verlängerung der AZ ohne Lohnausgleich etc.

Claudia

W
Waschbär

02.05.2007 um 14:22 Uhr

mamawu, bei aller liebe und zum Gelde .... Ihr seit nur in einem Film und der heisst Mobbing !

Ich frage mich ernsthaft was ihr für ein "Rat" seit der so ein "Kokolores" macht . "Umgang mit Geld und die Folgen ...." ein Seminar welches dir und deinen Verein gut tut ! Nicht nur als Film -

Da geht ein kollege los uns Sammelt Geld, jeder gibt .... und dann ist das Geld weg .... Ich frage mich wer hier wirklich eine "Rüge" bekommen sollte.

Es gibt auch Seminare nicht nur Googel !

M
mamawu

02.05.2007 um 14:39 Uhr

@ waschbär Na herzlichen Dank für die hilfreiche Antwort.

Es geht darum, daß die Kollegen, die ihm das Geld guten Glaubens anvertraut haben, stinksauer sind und nicht weiter von ihm vertreten werden wollen, da sie ihm nicht mehr trauen. Der § 104 geht mir auch zu weit, ich wollte mit der Bemerkung nur aufzeigen, wie stinkig die Arbeitskollegen sind, daß sie an derartige Maßnahmen denken.

Klar ist nur, daß er nach einer derartigen Aktion nicht im BR, ob als Nachrücker oder Vollmitglied, bleiben sollte. Schon deshalb, weil wir als BR insgesamt unsere Glaubwürdigkeit verlieren.

Das jetzt als Mobbing zu bezeichnen, empfinde ich ehrlich gesagt als Frechheit!

Claudia

S
sphinx

02.05.2007 um 16:37 Uhr

@ Claudia/ mamawu

"...Klar ist nur, daß er nach einer derartigen Aktion nicht im BR, ob als Nachrücker oder Vollmitglied, bleiben sollte. Schon deshalb, weil wir als BR insgesamt unsere Glaubwürdigkeit verlieren..."

Hier wird jemand zum Sündenbock dafür gemacht, das der BR seine Glaubwürdigkeit verliert??

Jemand, der einen Fehler gemacht hat ( soll schon anderen passiert sein), der eher nichts mit BR-Arbeit zu tun hat?

Ich schliesse mich Mona-Lisa und SSGG an, kann aber auch Waschbärs Eindruck

nachvollziehen und wünsche dir mehr Gelassenheit, Herzensbildung und

Integrität.

LG

K
Kölner

02.05.2007 um 16:44 Uhr

@mamawu Grundsätzlich sollten diese Sammelaktionen sowieso unterlassen werden. Sie tragen nicht wirklich dazu bei, dass Kollegialität oder Solidarität im Betrieb gezeigt wird. Ich halte es durchaus mit waschbär...so ganz weit weg vom mobbing seid Ihr nicht!

Noch was: So ein BR unterhält möglicherweise auch eine (graue/schwarze) Kasse!

W
Waschbär

02.05.2007 um 17:26 Uhr

mamawu,

Immer wieder gerne !

Sehe dir deinen Fred morgen noch mal durch wen du eine Nacht darüber geschlafen hast :-) dann siehst du es auch neutraler

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