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Allgemein darf ein Mitarbeiter während seine Arbeit kurz sein Abteilung verlassen?

L
Liveacolori
Nov 2016 bearbeitet

Hallo! Ein Kollege, während seine Arbeit, hat seine Abteilung für 2 minuten verlassen weil er ein Arbeitskollege anprechen wollte.Als er zurück kam sein Vorgesetzer sagt dass er sein Abteilung nicht verlassen darf und dass er nicht anderen Mitarbeiter anprechen darf. Der Kollege hat das sehr viel geärgert und hat sich bei uns beschwert.Der fühlt sich beobachtet und ständig kontrolliert. Natürlich in seinem Vertrag steht nicht dass er sein Abteilung nicht verlassen darf und dass er mit anderen Kollegen nicht sprechen darf. Er arbeiter in eine grosse Abteilung und wenn er ein paar Minuten fehlt soll kein Problem sein. Die frage ist, was kann man da machen. Wie kann man gegen argumentieren!? Danke.

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Community-Antworten (4)

G
gironimo

14.05.2016 um 17:00 Uhr

Das ist ja fast wie im Knast - und genauso würde ich es gegenüber dem Arbeitgeber argumentieren.

Vielleicht argumentiert Ihr auch mit dem § 75 Abs. 2 BetrVG.

Aber frage lieber keinen Juristen - die machen daraus ein ernstes Vergehen des Mitarbeiters.

Wir hatten mal einen Vorgesetzten, der hatte was dagegen, dass jemand während der Arbeit singt (er würde seine Arbeit nicht ernst nehmen). Wir haben es (anonymisiert) in der nächsten Betriebsversammlung berichtet - damit war die Sache erledigt.

C
Challenger

16.05.2016 um 01:15 Uhr

Tach auch, ist zwar nicht wie im Knast, eher wie im 1900'ten Jahrhundert. In einer Büro-Ordnung aus dem Jahre 1870 heißt es u.a. :

" WÄHREND DER BUREAUSTUNDEN DARF NICHT GESPROCHEN WERDEN "

Trifft es denn zu, daß der Kollege ständig beobachtet und kontrolliert wird ? Wenn ja, ist er der einzige der das erdulden muß ? Vielleicht ein Indiz für Mobbing.

N
Nivek

17.05.2016 um 11:43 Uhr

Hi,

am ehesten betrifft es hier doch die Frage nach der sog. "Ordnung im Betrieb". Verhaltensregeln wie diese, die offensichtlich jeden gleich betreffen sollen (oder passiert dies tatsächlich nur bei dem einen Mitarbeiter?), sind doch in eurer MB (BetrVG §87, Abs. Nr.1).

Sofern Ihr also noch keine mitbestimmten Regelungen in Bezug auf das Verlassen des Arbeitsplatzes für einen kurzen Schwatz unter Kollegen habt, dann regelt es doch.

Verfasst ein Dokument, wie die Anwesenheitspflichten am Arbeitsplatz auszusehen haben, wie sich ordnungsgemäß beim Vorgesetzten abzumelden ist, ob und wie diese Zeiten ggf. Arbeitszeit technisch berücksichtigt werden sollen, und so weiter, und so fort ...

Betrifft es tatsächlich nur der einzelnen Arbeitnehmer, und alle anderen dürfen "unkontrolliert" Ihren Arbeitsplatz verlassen, mit anderen Kollegen Kaffee trinken, oder ähnliches, dann würde ich den betreffenden Kollegen zu mir ins Büro holen, und Ihn davon überzeugen, dass er beim BR eine Beschwerde im Sinne des BetrVG § 85 vorgebracht hat :) Dann kümmert sich der BR um den Rest.

Grüße,

P
Pjöööng

17.05.2016 um 15:43 Uhr

Hier geht es vermutlich nicht um das Ordnungsverhalten, sondern um eine Arbeitsanweisung. Der Kollege kann ja vermutlich nicht seiner Arbeit nachkommen, wenn er nicht an seinem Arbeitsplatz ist. Um das in Gänze beurteilen zu können, müsste man aber die konkreten Umstände kennen.

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