Behinderung der BR-Arbeit
Moin, liebe Anwesenden
Bei uns wird im letzten Jahr die BR-Arbeit von der GF in kleinen Schritten, scheibchenweise behindert. Beteiligt sind dabei auch einzelne Abteilungsleiter und sogar Gruppenleiter (die eigentlich Kollegen sein sollten).
Ganz aktuell: Der Feiertag letzte Woche wurde zum Anlass genommen, die ordentliche BR-Sitzung (die immer am 1. Di. des Monats stattfindet) zu verschieben. Begründung: Beachtung der "betrieblichen Notwendigkeiten". Und zwar 1 Stunde vor Sitzungsbeginn! Dazu ist zu sagen, dass wir gewöhnlich nur 1 Stunde tagen. Und falls es erhöhten Arbeitsbedarf gegeben hätte, hätten wir problemlos eine Überstunde machen können. Der GF meinte, er habe erst am Dienstagmorgen von der Sitzung erfahren. Im Übrigen sollten wir zukünftig 2 Tage vor der Sitzung per Mail Bescheid geben. Dazu ist zu sagen, dass die GF weiß, dass wir immer am 1. Di. im Monat tagen. Das ist allgemein bekannt. Außerdem ist es im Intranet-Kalender eingetragen. Das ist doch reine Schikane!
Aber das ist ja nur die Spitze, des Eisbergs.
Für BR-Arbeit darf grundsätzlich keine Überstunde anfallen. Internetrecherche, Gespräch mit Kollegen, Korrespondenz mit der Gewerkschaft usw. geht nur, wenn keine andere Arbeit da ist. Und es ist (zum Glück) immer Arbeit da. und so weiter.
Nächste Woche findet das Monatsgespräch mit der GF statt. Wir wollen mit Argumenten darauf hinweisen, dass es so nicht geht und dass wir anwaltliche Hilfe erwägen. Kein Mensch hat Lust, deswegen tatsächlich vors Arbeitsgericht zu gehen. Vielleicht will die GF auch "nur" testen, wie weit sie gehen kann. Deshalb meine Frage an Euch: Welche konkrete Argumente würdet Ihr anbringen, damit der BR zukünftig respektiert wird? Auf was kann man sich tatsächlich berufen (Urteile, Gesetze)? Das BetrVG ist ja doch eher allgemein gehalten.
Vielen Dank.
Community-Antworten (19)
08.10.2013 um 12:48 Uhr
Wenn man es sich machen läßt, dann hat man auch einwenig selber Schuld. Als BR solltet ihr Wissen, dass ihr nur auf Augenhöhe mit der GF euch unterhalten solltet, aber dazu gehört auch, dass man sich als BR über seine Rechte umfassend informiert. Du schreibst etwas über Behinderung der BR Arbeit, also habt ihr schon mal im Betriebsverfassungsgesetz gelesen, da steht aber auch was darûber, dass ihr eure Sitzungen nachbedarf selber einberuft und datu braucht ihr nicht der Zustimmung eurer GF. Ihr solltet schon einwenig selbstbewusster und belesener euren Job als BR nachkommen, denn wie wollt ihr euch ernsthaft fûr die Belange der Kollegen einsetzen, wenn ihr euch schon bei sowas selbstverständliches wie eine Sizung rumschubsen läßt.
08.10.2013 um 13:01 Uhr
diese Angst, ein Arbeitsgericht einschalten zu müssen, ist völlig unbegründet, dieses Geplänkel, ein AG provoziert und der BR argumentiert, was den AG aber nicht interessiert, wird erst dann aufhören, wenn er merkt, euch ist es Ernst
wenn der AG vorsätzlich so agiert, wie du es beschreibst, wird er auch auf Argumente nicht hören, weil sie ihn nicht interessieren, eure Argumente, die ihr vorbringen wollt, kann sich der AG auch leicht selbst ergoogeln, also geht nicht davon aus, daß er nicht weiß, was er tut, und nur "überzeugt" werden muß es muß dem AG eben ganz klar aufgezeigt werden, wann Ende der Fahnenstange ist, und das Ende legt dann eben ein Richter fest, was für den AG Kosten bedeutet, und nur über diese Schiene werdet ihr den AG "überzeugen" können
ich würde in eurem Fall einen Fachanwalt für Arbeitsrecht kontaktieren, eure Probleme schildern, und so agieren, wie er euch rät lasst euch von ihm Vorlagen für die Beschlußfassung zur Beauftragung vorformulieren, beschließt ordentlich, und lasst ihn ein ausführliches Schreiben an den AG verfassen, möglichst noch vor eurem Monatsgespräch
dann habt ihr eine Gesprächsgrundlage und es ist am AG, darauf zu reagieren und ihr hört euch an, was er dazu sagt
08.10.2013 um 13:06 Uhr
Ihr solltet auch erkennen, sonst belesen, dass ihr in der Mandatsarbeit eben NICHT weisungsgebunden seid. Ihr müsst euch nur richtig zur Mandarsarbeit abmelden. Regeltermine kann der BRV auch ggf 1/2 jährlich vorab dem AG gesammelt mitteilen. Es liegt dann einzig an dem AG hier ggf für notwrndigen Ersatz am Arbeitsplatz Sorge zubtragen. Mandatsarbeit hat Vorrang! Rücksicht auf betriebliche Belange ja, sofern die Mandatsarbeit es zulässt. Doch es muss schon die Hütte brennen, damit man eine Sitzung verlegen muss.
08.10.2013 um 13:07 Uhr
Ggf reicht ja auch erst einmal ein Schreiben eines Anwaltes an den AG um diesen auf die Spur zu bringen.
08.10.2013 um 13:09 Uhr
"Dazu ist zu sagen, dass die GF weiß, dass wir immer am 1. Di. im Monat tagen. Das ist allgemein bekannt. Außerdem ist es im Intranet-Kalender eingetragen." Damit würde ich anfangen. Schriftliche Information an den AG, dass die REGELMÄßIGE BR-Sitzung am 1. Dienstag, von bis stattfindet. Das ist dann erst mal so und wenn der AG Einwände dagegen hat, kann er die ja vorbringen. Und wenn er es dabei übertreibt, ruhig mal darauf hinweisen, dass man sich in dieser Frage im Zweifel ja mal vor einer Einigungsstelle einigen könnte. Eure Sitzungen sind doch elementarer Bestandteil eurer Arbeit, wie auch die Recherche und die Sprechstunden mit euren Mitarbeitern. Die man natürlich auch regelmäßig einplanen sollte! Ansonsten, wie Erdenbürger schon sagte, ruhig etwas selbstbewußter auftreten und dafür entsprechend schulen lassen! Denn in dieser Hinsicht besteht ganz offensichtlich Nachholbedarf!
08.10.2013 um 13:29 Uhr
Wie viele Mitarbeiter seid Ihr denn? Nur 1 Sitzung im Monat? Erfahrungsgemäß agiert ein Arbeitgeber nur dann im Sinne des BR, wenn anderes Handeln Geld kostet. Eine Rechtsberatung des BR durch einen Anwalt kostet Geld. Hierfür müßt Ihr erst einen Beschluss fassen: außerordentliche Sitzung Nr. 1 - kostet Geld. Vielleicht kommt Ihr in dieser Sitzung noch nicht zum Schluss und es bedarf einer weiteren Sitzung - kostet Geld. Jemand muss sich für BR-Arbeit abmelden, um einen geeigneten Anwalt ausfindig zu machen - kostet Geld. Die Rechnung des Anwalts muss der Arbeitgeber zahlen - kostet Geld. Alle BR-Zeiten immer schön vorher ankündigen (per Abmeldung vom Arbeitsplatz). Ihr könnt alle Kosten der Aktion zusammen rechnen und dem Arbeitgeber im Monatsgespräch präsentieren à la "Ihre Aktionen haben die Firma jetzt soundsoviel Euros gekostet", ob das denn im Sinne des Unternehmens sein kann (ist auch ein gutes Thema für die Betriebsversammlung).
PS: Beim Vertrag mit dem Anwalt auf jeden Fall einen Haftungsausschluss für die BRMs mit reinschreiben!
08.10.2013 um 14:05 Uhr
smynt
mir erscheint es dringend erforderlich, dass Ihr Seminare besucht. Ich würde also erst einmal keinen Anwalt oder gar das Gericht einschalten. Mit mehr Wissen und Durchsetzungswillen kommt Ihr wahrscheinlich weiter.
Welche konkrete Argumente würdet Ihr anbringen, damit der BR zukünftig respektiert wird? Auf was kann man sich tatsächlich berufen (Urteile, Gesetze)? Das BetrVG ist ja doch eher allgemein gehalten.<
Das BetrVG ist in diesen Punkten eher eindeutig! So gesehen sollten Eure Argumente sein, dass Ihr Euch zukünftig nicht in Eure BR-Arbeit hineinreden lasst, sondern erwartet, dass der AG Euch nicht behindert.
08.10.2013 um 14:27 Uhr
Seminare sind natürlich gut, aber keine konkrete Lösung
jetzt Seminare beschließen, teilnehmen und dann dort vielleicht noch ausdrücklich sein Problem ansprechen und Meinungen dazu zu bekommen, um dann hinterher dem AG wieder ins Gewissen zu reden und zu hoffen, der hört auf Argumente hilft jetzt im Moment konkret gar nichts
im Moment braucht es konkrete Ansagen zu konkreten Problemen und dazu ist ein Anwalt vor Ort erste Wahl
und alleine aus seinem Schreiben lernt der BR in Bezug auf seine aktuellen Probleme mehr, als in jedem Seminar
08.10.2013 um 14:52 Uhr
Danke Euch schonmal.
Noch ein bisschen was zur Ergänzung: Schreiben vom Anwalt bzw. Gang zum Arbeitsgericht haben wir auf jeden Fall als Option diskutiert und werden das auch durchziehen, wenn die GF im Monatsgespräch ihre Grenzen nicht erkennt. Schulungsbedarf und mehr Selbstbewusstsein im Umgang mit der GF ist auch erkannt.
Zunächst haben wir aber das Monatsgespräch. Und darauf will ich mich (mit Eurer Hilfe) vorbereiten.
Unsere Firma hat ca. 60 MA. Wir sind ein 5er BR und haben wegen Dauerkrank und Vorruhestand keine Ersatzmitglieder mehr (Wir sehnen die Wahl herbei).
Sitzung einmal im Monat reicht meistens. Wir machen i.d.R. auch nur einmal im Jahr Betriebsversammlung. Schulung im Schnitt ein Mitglied pro Jahr. Unsere Zurückhaltung rächt sich jetzt - das ist klar.
Perfide war auch - wie ich im Eingaspost bereits schrieb - dass sich die Behinderung des BR wirklich scheibchenweise gesteigert hat. Aber jetzt ist Schluss!
08.10.2013 um 14:59 Uhr
n a ja, ihr könnt ja die Wahl vorziehen, indem ihr geschlossen zurücktretet, und unverzüglich Neuwahlen einleitet
die nächste Wahl wäre dann für euch trotzdem erst 2018
08.10.2013 um 15:12 Uhr
Haben wir auch schon besprochen. Die Meinungen sind geteilt. Die Mehrheit (und auch VERDI) sind der Meinung, dass ein Vorziehen der Wahl den BR schwach aussehen lassen würde. Klingt in diesesem Zusammenhang ein bisschen albern - ich weiß.
Aber wir haben hier ja auch noch andere Probleme, an denen wir durchaus aktiv arbeiten. U.a. willkürliche Kündigungen, Tarifflucht, Outsourcing und so weiter...
08.10.2013 um 15:19 Uhr
na gut, die üblichen Sachen halt,-) willkürliche Kündigungen kann nur der Betroffene per Klage angreifen Outsourcing ist unternehmerische Entscheidung, evtl. §§ 111 BertrVG ff Tarifflucht - Nachwirkung
ihr seid gut beschäftigt ;-))
08.10.2013 um 15:26 Uhr
interessant ist aber wo die genaue Behinderung der BR Arbeit liegt. Der BR nutzt hier einfach seine Rechtsposition aus und lässt sich vom AG vorführen. Wenn ich bedenke wie andere Gremien behindert werden so reden wir hier von Kindergartenspielchen
Komm bei uns vorbei! Dann siehst du was Behinderung ist aber auch wie weit die Gerichte dem Arbeitgeber Spielräume geben
08.10.2013 um 15:41 Uhr
gut, leistenbaum, ich verleihe dir den Orden für den meist behinderten BR
aber es ist kein Kindergarten, daß der AG BR-Sitzungen eigenmächtig verschieben will, oder BR-Arbeit nur zulassen will, wenn es arbeitsmässig nichts zu tun gibt
da gibt es auch keine Gerichtsurteile, die dem AG soetwas zugestehen
und wir brauchen uns auch nichts vormachen wenn es der AG darauf anlegt und entsprechende Geldmittel und damit verbundene externe Sachkenntniss aufwendet, macht er jeden Betriebsrat irgendwann mal platt
und wenn auch nur die Betroffenen irgendwann resignieren, weil sie den Druck nicht mehr aushalten
08.10.2013 um 18:53 Uhr
Die Mehrheit (und auch VERDI) sind der Meinung, dass ein Vorziehen der Wahl den BR schwach aussehen lassen würde.
Öffentlichkeitsarbeit!! Erklärt den Leuten Euer Vorhaben im Vorfeld. Schildert ihnen die Umstände, und dass das Vorziehen kein Zeichen ist für Schwäche, sondern für Verantwortung.
Verdi ... also manchmal fragt man sich, wo die Beiträge bleiben ...
09.10.2013 um 00:37 Uhr
dann watschenbaum komm bei uns mal vorbei. Kannst Dir anschauen was ein AG ungestraft machen kann:
- BR Büro schließen durch vorgeschobene Bauarbeiten
- Will uns Betriebsversammlung sogar öffentlich verbieten
- Untersagung der Betriebsratssitzung hatten wir auch schon. Angeblich viel zu tun
- öffentliche Herabwürdigung des BR
- Störung der BR Sitzung durch mutwilligen Lärm, entfernen von Möbeln aus unserem Zimmer
Soll ich weiter aufzählen? Chef kommt mit vorgeschobenen Gründen sogar beim Landesarbeitsgericht durch. Da darf man sich dann anhören dass man als BR etwas robuster sein muss
Wir haben den Arbeitgeber erst ran bekommen als die Sekretärin vom Chef gekündigt hat weil er sie betrogen hat. Da hat sie dann vor Gericht und Polizei ausgesagt und so konnte man ihm Vorsatz nachweisen. Gebracht hat es aber wenig. Es geht leider wieder los
09.10.2013 um 10:58 Uhr
Beruhigt Euch. Es hat sicherlich jeder so seinen Kampf im Betrieb.
Ihr braucht ja auch nicht meine kompletten Probleme lösen. Dafür habe ich das Gremium. Mir ging es lediglich um die Vorbereitung des Monatsgespräches.
Ich brauch dafür ein paar Argumente, dass unser Chef vor Staunen den Mund nicht mehr zu bekommt. Und ich will wissen: Wenn mich z.B. der Gewerkschaftssekretär anruft, darf ich denn kurz ins BR-Zimmer und mit ihm telefonieren oder muss ich mir die "Erlaubnis" des Abteilungsleiters holen? Darf ich ein BRM auf dem Flur ansprechen, um mit ihm kurz was zu erörtern, ohne dass der Abteilungsleiter uns auf die nächste BR-Sitzung verweist und wieder zur Arbeit scheucht? Darf mich ein Lehrling ansprechen, wegen seines Urlaubs, den er in den Schulferien nicht bekommt?
Wenn ja, wo steht das KONKRET?
09.10.2013 um 11:59 Uhr
für den sekretär musst du dich abmelden für das gespräch auch und auch der lehrling sollte das tun
für alles was du tust musst du dich abmelden, die voraussichtliche dauer angeben und dich zurückmelden
wenn du das immer brav machst, könnte es sein, das dein abteilungsleiter dich bald anfleht es nicht mehr zu machen
09.10.2013 um 15:55 Uhr
Ihr müsst mit dem AG besprechen, dass er Euch den Freiraum für Eure Arbeit einräumen muss und er dabei nicht mitzureden, zustimmen oder verweigern kann, wenn Ihr Eure Sitzungen oder BR-Arbeit macht.
Darüber entscheidet der BR selbst nach pflichtgemäßen Ermessen. Der BR meldet sich lediglich zur BR-Arbeit ab und anschließend wieder an. Die Amtspflicht des BR hat Vorrang. Lediglich schwerwiegende betriebliche Gründe würden eine Verschiebung der Arbeit des BR rechtfertigen (Hochwasser, Erdbeben, Millionenschaden , usw.).
Wenn Du zum telefonieren mit der Gewerkschaft ins BR-Büro gehst, meldest Du Dich bei Deinem Vorgesetzten zur BR-Arbeit ab und wenn Du wieder da bist an. Keine Genehmigung !!!! Das Gleiche gilt für jegliche BR-Aktivität auch außerhalb von BR-Sitzungen.
Das ganze ist so die Systematik der BR-Arbeit aus dem BetrVG und der jahrzehntelangen Rechtsprechung. Das Problem das ich sehe ist, dass der BR bei Euch selbst seine Haltung, sein Selbstverständnis und sein Verhalten ändern muss. Der BR kommt nicht als Bittsteller; er ist Betriebspartei und verfolgt einen gesetzlichen Auftrag.
Daran sollte der BR arbeiten.
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