Raucherpause Stempelzeiten
Hallo zusammen,
ich habe da eine Frage bezüglich zur Raucherpause. Bei und ist diese erlaubt, falls man sich ausstempelt. Nun stehe ich vor der Problematik wann wieder eingestempelt werden darf.
Da wir eine ESD Verordnung haben (Esd Kittel und Esd Schuhwerk anzuziehen, bevor der Arbeitsplatz betreten werden darf), stellt sich die Frage, darf ich schon einstempeln wenn man das Gebäude betritt, oder erst wenn die verordnete Kleiderordnung angezogen worden ist?
Meiner Meinung nach ist das Einstempeln schon wirksam beim Betreten des Gebäudes, da der Arbeitgeber auch diese Umkleidezeiten zahlen muss.
Ich würde mich über Antworten freuen und bedanke mich im vorraus!
Community-Antworten (8)
15.02.2023 um 14:16 Uhr
Ich frage mich, wie oft der AG das Umkleiden am Tag bezahlen soll? Starker Raucher bekommt 24x pro Tag das Umziehen bezahlt? Die Nichtraucher werden Luftsprünge machen...
15.02.2023 um 14:24 Uhr
Sorry für die Verwirrung Gemeint ist das diese Umkleidezeit dann auch als Arbeitszeit gilt.
15.02.2023 um 14:25 Uhr
Ist die Kleiderordnung aufgrund einer Verordnung vorgeschrieben ist die Umziehzeit Arbeitszeit. Die Arbeitskleidung wird ja benötigt um seine arbeitsvertaglichen Verpflichtungen ausführen zu können. Raucherpausen gehören aber nicht zu den arbeitsvertraglichen Verpflichtungen und sind eine Freiwillige Leistung die gewährt wurde vom AG und/oder sie besteht aufgrund einer BV und man müsste da den Kleiderwechsel mit Regeln müssen. Ansonsten ist es keine Arbeitszeit.
15.02.2023 um 14:39 Uhr
@Dummerhund Werden damit nicht die MA aus den Büros bevorzugt die nach dem Rauchen keine Arbeitskleidung (Schuhwerk,Kittel) tragen müssen, gegenüber den MA aus dem Lager und Produktion ?
15.02.2023 um 14:45 Uhr
Müssen sich die 20- Minuten- auf-dem-Klo-Sitzer auch ausstempeln? Wenn nicht: ist das nicht auch eine Bevorzugegung gegenüber den Heimsch****ern?
15.02.2023 um 14:46 Uhr
@MrChun zum Teil sicherlich schon. Wenn andererseits die Umkleidezeit vor und nach dem Rauchen als Arbeitszeit zählt werden die Nichtraucher in der Produktion massiv benachteiligt.
15.02.2023 um 14:52 Uhr
Nei, denn denn man MUSS ja nicht rauchen gehen. Es ist jedem seine freie Entscheidung.
16.02.2023 um 08:07 Uhr
Übrigens sind das solche (sorry) dümmlichen Fragen, die in der Praxis den BR auf der AG-Seite so unbeliebt machen.
Was wäre denn wenn der AG Raucherpausen gar nicht zulassen würde? Dann würde sich die Frage erübrigen. Nun lässt es aber zu, jetzt wird er mit der Frage konfrontiert „ist meine Umziehzeit Arbeitszeit.“
Manchmal würde ein bisschen mehr guter Wille und gesunder Menschenverstand beiden Seiten mehr helfen!
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