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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsvereinbarung Raucherpause - was wenn Cef die streichen will?

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Peter
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben eine Betriebsvereinbahrung die lautet, 2 mal 10 Min. Raucherpause.Unser Chef möchte das wir die 20 Min. demnächst nacharbeiten und nicht mehr bezahlt bekommen. Darf auf einer Betriebsversammlung darüber abgestimmt werden?

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Community-Antworten (4)

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pit47

17.02.2006 um 13:42 Uhr

Hallo Peter,

es darf nicht auf einer Betriebsversammlung darüber abgestimmt werden. Der AG kann die BV kündigen und dann mit dem BR neu verhandeln über die Raucherpausen.

K
Kölner

17.02.2006 um 13:45 Uhr

Aber schlechte Karten für den BR...ArbStättVO und Nichtraucherschutzgesetz. Und das Fördern von gesundheitsschädlichem Verhalten muss tatsächlich nicht bezahlt werden.

P
pit47

17.02.2006 um 13:52 Uhr

Es muß ja nicht geraucht werden in den Raucherpausen.

F
Fayence

18.02.2006 um 12:29 Uhr

Hallo Peter, sprich, Ihr habt mit dem AG zusätzlich bezahlte "Ruhepausen von 2x10 Minuten" vereinbart. Diese BV muss vom AG gekündigt werden, sonst keine andere Regelung möglich. Im Rahmen einer Betriebsversammlung könnt Ihr dieses Thema mit Euren KollegInnen diskutieren und im Sinne der Meinungsbildung auch über verschiedene Möglichkeiten abstimmen lassen. Dieses Abstimmungsergebnis führt jedoch nicht zu einer rechtsgültigen Vereinbarung mit dem AG. Dieses Ergebnis umzusetzen obliegt dem Aufgabenbereich des BR.

Die Aufgabe des BR kann also nur sein, die KollegInnen über die Rechtslage aufzuklären und mögliche Alternativen aufzuzeigen.

Zum Beispiel: Die Aufteilung der Ruhepausen in Zeitabschnitte von jeweils 15 Minuten (siehe ArbZG §4), sofern die Arbeitszeit 6 Stunden übersteigt.

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