Änderung im Zeiterfassungssystem
Hallo zusammen, Unser Zeiterfassungssystem wurde wieder ohne Informationen an den BR geändert. Wir können jetzt nur noch sehen wann morgens eingestempelt bzw. mittags ausgestempelt wurde. Die Stempelzeiten von Dienstgängen oder Pause können wir nicht mehr sehen. Steht dem BR zu die Stempelzeiten von Dienstgängen oder Pausen zu sehen, oder ist es richtig nur noch kommen und gehen zu sehen? Es ist nicht wichtig wieso oder warum wir das sehen möchten, es geht nur darum ob die geänderte Zeiterfassung für den BR richtig ist. Vielen lieben Dank
Community-Antworten (3)
17.08.2023 um 12:29 Uhr
ihr habt sicher eine BV dazu, darin sollte geregelt sein, was der BR sehen darf/muss und was nicht. Eine zwingende gesetzliche Regelung, dass der BR einen eigenen Zugang zu Zeiterfassungsystemen hat kenne ich nicht. Aber: Grundsätzlich habt ihr als BR ja darüber zu wachen, dass Gesetze zum Schutz von Arbeitnehmern eingehalten werden, dazu gehören auch Pausenzeiten und evtl. auch Dienstgänge. Wenn der AG euch den Zugang zum Programm nicht gibt, dann muss er euch die Daten anders zur Verfügung stellen.
17.08.2023 um 16:33 Uhr
Der Betriebsrat hat die Aufgabe die Einhaltung der geltenden Gesetze zu überwachen. Im Falle der Zeiterfassung dreht es sich dabei um das Arbeitszeitgesetz. Der BR hat Anspruch auf alle Informationen die dafür relevant sind. Geregelt sind im Arbeitszeitgesetz Ruhezeiten, Pausen, maximale Arbeitszeiten und Ausgleichszeiträume bei Mehrarbeit. Auf alle Informationen die der BR zur Überwachung dieser Vorgänge benötigt hat er einen Anspruch. Alles was darüber hinausgeht muss der BR nicht wissen.
17.08.2023 um 17:24 Uhr
"Auf alle Informationen die der BR zur Überwachung dieser Vorgänge benötigt hat er einen Anspruch."
Korrekt! Ob der BR jedoch ein anrecht darauf hat, 24/7 365 Tage im Jahr in das System gucken zu können ... da habe ich doch ziemliche Zweifel.
Verwandte Themen
Elektronisches Zeiterfassungssystem
ÄlterDa ich relativ neu Betriebsrat bin (in einem Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern), ist mir nicht ganz klar, wie ich im folgenden Fall vorzugehen habe. Wir haben in unserem Unternehmen seit
Schnelle Hilfe nötig - dringend
ÄlterEs wurde ein/einige Fehler in der Wahlausschreibung gemacht. Der Wahlvorstand hat bestehend aus 2 amtierenden BR Mitgliedern und einem ehemaligen aber für den neuen BR zur Wahl stehenden Mitarbeiter
Anrechnung von Pausenzeiten bei Teilzeitkräften?
ÄlterIn unserem Unternehmen setzen wir ein Zeiterfassungssystem ein. Unter 6 Stunden der erfassten Anwesenheitszeit werden automatisch 15 min Pause abgezogen. Ab 6 h und 1 min werden 45 Minuten abgezogen.
Änderung Zeiterfassungssystem / Mitbestimmung BR nach § 87?
ÄlterHallo zusammen, in unseren Zeiterfassungssystem besteht die Möglichkeit, dass unsere Kollegen die erfassten Zeiten nachträglich korrigieren können (falls z.B. vergessen wurde, abends auszustempeln od
Änderung zum Arbeitsvertrag
ÄlterHallo zusammen, mal wieder eine Frage meinerseits, die ich nicht so wirklich alleine beantworten konnte. Unsere Firma hat zum 1. März 2016 einen neuen Tarifvertrag abgeschlossen. Dieser sieht un