Nach § 87 ist der BR ja in der Mitbestimmung (auch) bei Arbeitszeit und Arbeitszeitgestaltung.

Wie sieht das mit der Einsicht in die Stempelzeiten aus ? Steht es dem BR zu ?
Wir haben eine elektronische Zeiterfassung ( Q-Time) sie wir gerne auch auf unseren PC in unserem BR-Büro hätten.
Bevor wir dies jedoch beantragen ( fordern) wollte ich gerne die rechtliche Lage prüfen.