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Betrug bei Gleitzeitmitarbeitern; Arbeitgeber hat die Stempelzeiten der Mitarbeiter im SAP System ausgewertet ohne den Betriebsrat zu informieren - Verfahrensfehler?

A
Amazonas
Jan 2018 bearbeitet

Zwei unserer Mitarbeiter haben Stempelkartenbetrug begangen. Beide Mitarbeiter haben Gleitzeit im SAP System. Einer hat immer für den anderen Kollegen mitgestempelt. Sie haben es beide bereits gegenüber dem Arbeitgeber zugegeben. Der Arbeitgeber hat ein Tipp von einem Mitarbeiter erhalten und sich dann die Stempelzeiten der beiden Mitarbeiter angeguckt. Die Kommen und Gehen Zeiten waren über Monate auf die Sekunde identisch. Meine Frage als Betriebsrat: Der Arbeitgeber hat die Stempelzeiten der Mitarbeiter im SAP System ausgewertet ohne den Betriebsrat zu informieren bzw. hinzuziehen. Handelt es sich hier beim Arbeitgeber um einen Verfahrensfehler?

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Community-Antworten (2)

F
frager1

07.12.2008 um 20:33 Uhr

Habt ihr eine BV zum Thema SAP und Nutzung/ Auswertung? Selbst wenn der AG hier die MB verletzt haben sollte, würde dieses das Recht des AG auf eine fristlose Kündigung nicht verhindern. Er müsste diese nur zeitnah aussprechen und dürfte dieses Handeln der AN nicht abmahnen. Denn eine Abmahnung wegen dieses Verhalten würde ein Kündigung aus gleichem Grund verwehren.

M
Mona-Lisa

07.12.2008 um 21:04 Uhr

@Amazonas, ich kann ja verstehen, dass man verzweifelt einen Ausweg sucht. Aber dieses Verhalten der Kollegen nennt sich Urkundenfälschung und wenn der AG mit einer Kündigung reagiert, kann man ihm das nicht mal verübeln! Und wenn ein AG kontrolliert, wie und wann seine "Untergebenen" an und abstempeln, wird ihm das keiner - auch keine BV - verbieten können!

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