Freistellung des AN zu Terminen nach Kündigung
Sachverhalt: Eine Firma, kein BR, kein Sozialplan bzw. Interessenausgleich, weniger als 20 AN, schließt zum Jahresende aus wirtschaftlichen Gründen (keine Insolvenz). Allen AN wurde ordnungsgemäß gekündigt.
Frage: Muss der AG den AN freistellen
- zum Termin beim Arbeitsamt? wenn ja, bezahlte Freistellung ja/nein
- zum Termin eines Bewerbungsgespräches? wenn ja, bezahlte Freistellung ja/nein
Community-Antworten (1)
13.05.2016 um 11:15 Uhr
Ich denke diese Seite dürfte deine Fragen beantworten. https:www.das.de/de/rechtsportal/arbeitsrecht/arbeitssuche/freistellung-arbeitssuche.aspx
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