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Freistellung des AN zu Terminen nach Kündigung

S
SYBEFRANK
Nov 2016 bearbeitet

Sachverhalt: Eine Firma, kein BR, kein Sozialplan bzw. Interessenausgleich, weniger als 20 AN, schließt zum Jahresende aus wirtschaftlichen Gründen (keine Insolvenz). Allen AN wurde ordnungsgemäß gekündigt.

Frage: Muss der AG den AN freistellen

  1. zum Termin beim Arbeitsamt? wenn ja, bezahlte Freistellung ja/nein
  2. zum Termin eines Bewerbungsgespräches? wenn ja, bezahlte Freistellung ja/nein
1.20301

Community-Antworten (1)

O
outofmemory

13.05.2016 um 11:15 Uhr

Ich denke diese Seite dürfte deine Fragen beantworten. https:www.das.de/de/rechtsportal/arbeitsrecht/arbeitssuche/freistellung-arbeitssuche.aspx

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