Betriebsvereinbarung variable Gehaltsbestandteile
Hallo beisammen,
nach Problemen bei der letzten Gehaltsberechnung, wollen wir nun, nach einem Betriebsübergang, möchte die neue GF das alte Vergütungsmodell erneuern, um es an die Bedürfnisse und Parameter der neuen Firma anzupassen. Der BR sieht dies ein und hat seinerseits ein Bedürfnis nach Veränderung, um Diskrepanzen vergangener Zeiten zukünftig auszuschließen.
Hierzu haben wir mit einer Sachverständigen (abgelaufene vereinbarte Stundenzahl) den BV-Vorschlag der GL modifiziert.
Wir haben einen § formuliert in dem geregelt ist, dass bevor die einzelnen Verkäufer ihre Zielvorgaben (Verkäufer X soll 5 Millionen € in Jahr Y erwirstchaften) für das nächste Geschäftsjahr übermittelt bekommen, diese erst dem BR vorgelegt werden müssen und nach kommentarlosem Ablauf von 3 Tagen, an den Verkäufer übermittelt werden können.
Dieser Passus wurde gestrichen mit dem Hinweis, dass wir nicht an Zielvorgaben zu beteiligen sind und unsere Mitbestimmung ausdrücklich nur struktureller Natur sein kann und sich nicht auf die Inhalte der Zielvorgabe bzw. der Umsatzplanung bezieht.
Ich sehe das ein bißchen anders und denke, dass wir gemäß §80 BetrVG auf der Mitteilung der Zielvorgaben bestehen können, um das gesetzmäßige billige Ermessen gemäß §315 BGB prüfen zu können und dies somit auch in der BV festhalten können.
Kann dieser Bezug funktionieren?
Des Weiteren gestrichen wurden Maßnahmen zur Konfliktlösung, sprich, wenn ein Verkäufer mit Ziel oder Zielereichung nicht zufrieden ist, setzt eine Kaskade von Einzelgesprächen ein mit dem Ziel einer gütlichen Einigung.
Sind solche Konfliktlösungspassagen Usus in Euch bekannten BVs zu diesme Thema?
Die Hauptfrage ist, wie weit ich mit solchen Themen mutmaßlich vor einer Einigungstelle komme.
SG zdophers
Community-Antworten (10)
10.05.2016 um 18:38 Uhr
Was im Konfliktfall passiert kann und sollte geregelt werden. Ob man die vorherige Regelung wieder einsetzt oder eine dem AG "bequemere" findet, lasse ich mal dahingestellt.
10.05.2016 um 18:47 Uhr
Da zieht Ihr Euch meines Erachtens verdammt große Schuhe an. Wie wollt Ihr prüfen, ob 5 Mio realistisch sind, oder 4,5 Mio? Und das innerhalb von drei Tagen? Und was passiert wenn Ihr widersprecht? Werden dann die Ziele herabgesetzt und die Differenz auf die anderen Kollegen verteilt?
Konfliktlösungsmechanismane sind in solche Vereinbarungen ein absolutes Muss.
10.05.2016 um 18:59 Uhr
@pjöööng Ja, diese Zweifel habe ich der Sachverständigen gegenüber auch genannt, aber sie sagte, dass es hier nur um die Kenntnisnahme geht.
Ich persönlich würde die Zahlen nicht überprüfen wollen. Zumal diese Zielvorgaben anhand der Vorjahresergebnisse, den Schätzungen der Verkäufer, den prognostizierten Reichweitenangaben der Mandanten und der berühmten Schippe druff berechnet werden.
Im BR sitzt sowohl eine Kollegin, die diese Zahlen berechnet (und verteidigt) und eine Kollegin, die als Verkäuferin die Zahlen für zu hoch hält und da war schon immer Feuer drin, wenn wir in der Vergangenheit verfehlte Ziele thematisiert haben.
Ich glaube aber, auch aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre, dass es sinnvoll wäre, wenn wir die Zahlen zumindest kennen. Ein Einspruchrecht können wir ja rauslassen.
10.05.2016 um 19:13 Uhr
Natürlich ist das System, das zur Zielfindung angewendet wird, mitbestimmungspflichtig. Das fällt unter § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG. Und darauf kann auch auf keinen Fall verzichtet werden.
Allerdings ist da aber die Formulierung: "diese erst dem BR vorgelegt werden müssen und nach kommentarlosem Ablauf von 3 Tagen, an den Verkäufer übermittelt werden können." aus meiner Sicht nicht ausreichend.
Ihr braucht eine Formel, wie Ziele entstehen und von vornherein auch eine Regel, was geschieht, wenn Ziele nicht erreicht werden. Es darf keine "alles oder nichts"-Regel geben.
Zu bedenken ist ja auch, dass es nicht allein in der Macht des Verkäufers liegt, ob Umsatztziele erreicht werden.
Ohne Eure BV zu kennen, habe ich meine Zweifel, ob man sie überhaupt so diskutieren sollte. Ist irgendwie immer schlecht, wenn man nur die Vorlage der Geschäftsleitung versucht zu verbessern. Besser wäre ein völlig eigener Verhandlungsvorschlag des BR.
10.05.2016 um 19:27 Uhr
Zdophers,
der Verkäufer der bei Bekanntgabe der Ziele nicht aufgeregt schimpfend herumläuft muss ebenso noch geboren werden, wie auch derjenige der letztendlich Zielvorgaben zu verantworten hat und nicht jede noch so hohe Zielvorgabe nicht als "sportlich, aber realistisch" bezeichnet. Blöd wenn man beides im Gremium hat ;-(
Natürlich geht der Verkäufer erst einmal davon aus, dass die die letztes Jahr gekauft haben noch genug daheim liegen haben, so dass sie dieses Jahr bestimmt nicht kaufen und die Neukunden sind leider alle noch an andere Verträge gebunden.
Ich persönlich würde mich da eher auf eine Kontrolle des Zielerfüllungsgrades konzentrieren. Dieser sollte im langjährigen Mittel um die 100% liegen.
Als Arbeitgeber würde ich mich auch scheuen dem BR vorab die Ziele zukommen zu lassen.
10.05.2016 um 19:30 Uhr
@gironimo Die Vorlage der GL haben wir ja zusammen mit unserer Sachverständigen auf Links gedreht und ihnen quasi ein ganz neues Konstrukt vorgelegt. Mit entsprechender Wirkung.
An der Zielfindung lässt sich wenig deuteln. Die Verkäufer verkaufen Werbezeiten und Sonderwerbeformen, diese sind abhängig von Senderratingzahlen, die von den Mandanten prognostiziert und vorgegeben werden. Anhand dieser werden die Möglichkeiten die Umsatzziele anhand der einzelnen, den Verkäufern zugeordneten Agenturen bzw. Kunden errechnet.
Die Verkäufer erhalten ein in der Regel sehr gutes und firmenintern überdurchschnittliches Fixgehalt von 70% und bekommen bei 100%iger Zielerreichung noch 30% variablen Bestandteil drauf. Dieser beginnt ab einer (laut GL fixen aber für uns noch verhandelbaren) Mindestzielerreichung von 70%. Laut unserer Anwältin sind diese durchaus Usus auch wenn bei uns im BR noch leicht umstritten. Von 100% bis 110% Zielerreichung ist eine progressive Steigerung möglich auf den doppelten variablen Anteil.
Zur Absicherung der Verkäufer soll die BV ein Sicherheitsnetz beinhalten, das greift, wenn a) wenn das verkaufbare Inventar im Berechnungszeitraum sinkt b) die Senderprognosen massiv unterschritten werden
In den vergangenen 6 Jahren pendelte die Zielerreichung zwischen 80% und 107% bei einzelnen Verkäufern.
Um diese aber absehen zu können, wäre es gut, wenn uns die Zahlen ebenso übermittelt werden wie den Verkäufern.
Haben wir da ein Anrecht drauf?
10.05.2016 um 19:32 Uhr
@pjöööng Als AG würde ich, glaube ich, noch ganz andere Dinge scheuen ;-)
Aber darf er sich scheuen?
11.05.2016 um 11:45 Uhr
Dann besteht auf Eure Formulierung. Das der AG deshalb die E-Stelle will, ist kaum anzunehmen. Um auf Deine Frage anfangs zurückzukommen: Alles was im Zuge einer mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit auszuhandeln ist, ist auch E-Stellen fähig. Man braucht ja nur die Verhandlungen für gescheitert zu erklären. Allerdings - was denn dabei heraus kommen kann .....
Um die BV überwachen zu können, habt Ihr doch ohnehin einen Informationsanspruch - warum also will der AG ihn nicht?
11.05.2016 um 13:51 Uhr
"Alles was im Zuge einer mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit auszuhandeln ist, ist auch E-Stellen fähig."
ist das die Frage? Es ist im Rahmen einer Einigungsstelle doch eher die Frage was spruchfähig ist. Und da sollte man die Sache mit der Anwältin noch einmal genauer diskutieren. Wenn der AG das Budget für die Sachverständigentätigkeit nicht erhöht wird, wird man die Anwältin halt in der Einigungsstelle als Beisitzerin hinzuziehen. Daher auf eine ausreichende Anzahl an Beisitzer achten.
"Das der AG deshalb die E-Stelle will, ist kaum anzunehmen"
Meine Erfahrung gerade beim Thema Vergütung ist, dass die AG hier kaum noch die Einigungsstelle scheuen. Auch BR-Kollegen anderer Unternehmen bestätigen das. Bei den variablen Vergütungen sind die AG sehr bedacht auf ihre Positionen. Aber auch da kann die Einschätzung der Anwältin helfen
11.05.2016 um 18:26 Uhr
@gironimo "warum also will der AG ihn nicht?" Das gilt es im nächsten persönlichen Gespräch zu ergründen.
@ganther Da ist ganz schwer einzuschätzen. Aus Sicht des GF funktionierte die übernehmende Firma vor dem betriebsübergang auch ohne BR ganz gut und er neigt, so glaube ich nach einem Monat einschätzen zu können, dazu, sich ungern reinreden zu lassen. Insofern scheut er die Einigungsstelle sicher nicht. Allerdings ist es eine sogenannte AtCost-Firma, das bedeutet, dass sie kein eigenes Geld erwirtschaften sondern einen Businessplan am Jahresanfang erstellen, und die Gesellschafter geben die Gelder frei und alles was mehr eingenommen wird, geht an sie zurück. Die werden sich bedanken, wenn da unterjährig ungeplante Einigungsstellenkosten dazu kommen.
Mir ging es ja auch nur darum, unsere Chancen vor der Einigungsstelle einschätzen zu können.
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