BV Variable Vergütung
Community-Antworten (2)
21.06.2016 um 15:29 Uhr
für mich kommt es erst einmal darauf an, was unter "wirtschaftlich-unternehmerischen Komponenten" überhaupt zu verstehen ist und was hinsichtlich der Ableitung der Zielvorgaben bis auf den einzelnen MA in der BV vereinbart werden soll.
Die von dir angeführten Urteile gehen m.E. ins Leere. Denn da hat nach meiner (zugegeben groben Sichtung) der BR die Rechte aus § 80 BetrVG nicht konkretisiert. Da hat der AG hier aber vor
21.06.2016 um 17:21 Uhr
Die Passage ist völlig schwammig und in der Form auch überflüssig. Das Recht auf Überwachung ergibt sich ja schon aus dem § 80 Abs. 1 BetrVG.
Ich würde auf jeden Fall mehr Augenmerk darauf richten, wie und unter welchen Kriterien Ziele zu Stande kommen. Wie werden sie gemessen, welche Faktoren spielen eine Rolle, Störfallregelungen usw. Da würde ich dem AG nicht freie Hand lassen.
Also überlegt, ob die übrige BV so akzeptabel ist.
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