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BV Schichtarbeit

D
DerMike
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

wir haben eine Abteilung, in der jetzt Schichtarbeit eingeführt werden soll. Täglich von 5:30 bis 21.15 Uhr. Auch Samstags. Der BR soll jetzt den Weg dafür freimachen und eine BV verfassen.

Die Kollegen der Abteilung sind komplett gegen diese Arbeitszeiten. Bisher hatten sie Mo. bis Fr. bis 18 Uhr und Samstag nur selten. Dafür gab es eine freiwillige Telefonbereitschaft, die übernommen wurde. Das hat alles wunderbar geklappt.

Was ist hier nun die Aufgabe des BR? Können wir etwas gegen diesen Wunsch der Geschäftsleitung tun oder können wir lediglich versuchen, nette Rahmenbedingungen zu schaffen?

Gruß Mike

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

09.05.2016 um 13:13 Uhr

Was ist hier nun die Aufgabe des BR?<

Die Interessen der AN zu vertreten.

Können wir etwas gegen diesen Wunsch der Geschäftsleitung tun <

Ja, Eure eigenen Wünsche entgegenhalten (also die, die die Interessen der AN widerspiegeln)

Am Besten erstellt Ihr einen Forderungskatalog (denkt an das Thema Familie und Beruf) und dann wird verhandelt. Scheut Euch nicht davor, etwas ganz anderes zu fordern - Ihr müsst es nur gut begründen können.

Mitbestimmen heißt nicht nur eine rechtliche Richtigkeitskontrolle und ansonsten wird gemacht was der AG will. Mitbestimmen heißt die gegensätzlichen Interressen auszudiskutieren und einen Kompromiss zu finden, der von beiden Seiten mitgetragen werden kann.

I
Irminsul

09.05.2016 um 13:19 Uhr

Der BR soll jetzt den Weg dafür freimachen und eine BV verfassen.<

Wenn der AG eine Vereinbarung will, soll er sie doch schreiben. Macht euch vorher einen Plan was ihr darin stehen haben wollt und tretet dann in Verhandlungen mit eurem AG.

Gruß, Irminsul

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