Befristete Erhöhung der Arbeitszeit
Hallo alle zusammen, wir haben aktuell folgenden Fall: Aufgrund erhöhten Arbeitsaufkommens wurde einer unserer Mitarbeiter befristet (schriftlich) in den Stunden erhöht. Die Befristung ist bereits ausgelaufen und er wurde auch wieder auf seine vorherigen Stunden zurückgesetzt. Die systemseitige Rücksetzung ist allerdings nicht sofort am ersten des Monats erfolgt, sondern ca. 1 bis 1,5 Wochen später, da der dafür zuständige Mitarbeiter im Urlaub war. Innerhalb des Unternehmens hatten wir zeitgleich eine personelle Umstrukturierung, so dass der neue Disponent, der auch für die Einsatzplanung zuständig ist, den Mitarbeiter aus Unwissenheit mit den erhöhten Stunden verplant hat. Jetzt fragen wir uns, ob seine befristete Erhöhung der Arbeitszeit damit in eine unbefristete Erhöhung übergangen ist. Leider sind wir noch ein recht frisches Gremium und noch nicht ausreichend geschult. Im Netz haben wir hierzu leider auch nichts passendes gefunden. Wir würden es natürlich sehr begrüßen, wenn der Mitarbeiter seine erhöhten Stunden behalten kann. Dazu noch eine Frage: Wenn der Arbeitgeber sich weigert, können wir als BR klagen oder muss das der Mitarbeiter selber machen? Vielen Dank schon einmal für Antworten.
Community-Antworten (2)
14.02.2023 um 17:58 Uhr
1.) der MA müsste selbst klagen
das soll er aber besser bleiben lassen, denn
2.) die Befristung ist schriftlich zeitlich fixiert. Die systemseitige Rücksetzung muss nicht termingenau erfolgen, sondern kann auch rückwirkend geschehen (das ist ja das Schöne am "System").
14.02.2023 um 18:29 Uhr
Ich würde erstmal einen Gang zurückschalten.
Erstens: Möchte der Mitarbeiter denn die erhöhte Stundenzahl unbefristet ableisten, oder möchte er lieber auf die alte Stundenzahl zurück? Du schreibst bisher lediglich aus Sicht des BR.
Zweitens: Bevor man sich über den Klageweg Gedanken macht, würde ich erst einmal das Gespräch mit den AG suchen, wie man dem Wunsch des Mitarbeiters entsprechen kann. Diesen müsste der Mitarbeiter aber zunächst selbst äußern. Wenn es also auch der Wunsch des Mitarbeiters ist die Stunden zu erhöhen, sollte er offen mit dem AG sprechen, welchen Status die vereinbarte Arbeitszeiterhöhung aktuell hat. Gegebenenfalls müsste er dann einen neuen Antrag auf Arbeitszeiterhöhung beim AG stellen.
(Nach Klärung des Ablaufs der befristeten Arbeitszeiterhöhung lässt sich auch sagen, ob die systemseitige Anpassung rückwirkend erfolgt und ob der Disponent den Einsatzplan nochmal anpasst).
Warum die Eigeninitiative des Mitarbeiters? Der BR hat nicht automatisch ein Mitbestimmungsrecht nach §99, sondern nur bei erheblichen Arbeitszeiterhöhungen von mindestens 10 Stunden für die Dauer von mehr als einem Monat. Liegen die Veränderungen darunter, könnte es sein dass Ihr beim AG mit Euren Vorschlägen und Antritten abprallt.
Es empfiehlt sich daher, sich eng mit dem Mitarbeiter auszutauschen damit ihr genau wisst was er will. Dann könnt ihr ihn unterstützend zur Seite stehen - und im Falle eines echten MBR auch selbst gegenüber dem AG aktiv werden.
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