§ 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG Benachteiligung anderer AN im Betrieb?
2 MA in der Patientenaufnahme bekommen eine befristete AZ-Erhöhung aufgrund der Gewährung einer Zeitrente einer Kollegin von ihnen. Die Kollegin geht jetzt nochmal 3 Jahre in diese Zeitrente, also bekommen diese beiden MA erneut eine befristete Erhöhung der AZ. Jetzt gibt es aber in unserem Krankenhaus andere MA in anderen Bereichen, die als Befristungsgrund momentan die Vertragsänderungen mit dem Bezirk haben. Dazu muss ich kurz erklären: der Bezirk nutzt Dienstleistungen von uns. Da sind verschiedene Bereiche betroffen. Dieser Vertrag endet 31.12.2008. Wenn dann nicht mehr so viele Dienstleistungen von uns in Anspruch genommen werden, werden diese befristeten Stellen nicht mehr verlängert. Diese beiden MA in der Patientenaufnahme haben aber eine befristete AZ-Erhöhung bis 2011 bekommen. Hier sieht der Ausschuss eine Benachteiligung nach § 99 Abs 2 Nr. 3 BetrVG. Stimmt das so? Ich bin mir da nicht so sicher, das das den Grund für eine Zustimmungsverweigerung seitens des BR rechtfertigt.
Community-Antworten (1)
28.02.2008 um 19:04 Uhr
Hallo birwein
Ich glaube nicht, dass man hier eine Benachteiligung geltend machen kann, weil die befristeten AZ Erhöhungen in der Patientenaufnahme und den anderen Bereichen aus völlig unterschiedlichen Sachgründen erfolgt sind. Dieses ginge nach meiner Ansicht nur, wenn die befristete AZ Erhöhung bei gleichem Sachgrund vom ARBEITGEBER mit unterschiedlicher Dauer "verteilt" wird, obwohl die betroffenen MA alle die gleiche Dauer beantragt haben.
Freundlichen Gruß nicoline
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