Lohnerhöhung nur bei neuem Vertrag
Hallo, ich habe eine Frage. Ich arbeite in einem Seniorenheim. Wir werden nach Tarif bezahlt. Die Geschäftsführung ist aus der Gewerkschaft ausgetreten. Seit 1.1.12 gibt es neue Arbeitsverträge. Die alten Arbeitsverträge haben eine Staffelung des Urlaubs bis 30 Tage ab 40 Jahren. Die neuen Verträge werden mit 26 Tagen festgelegt. Und haben ein Festgehalt. Eine Erhöhung nach 3, 5 ,10,... Jahren gibt es darin auch nicht mehr. Soweit mir bekannt ist gibst es auch keinen Sonderurlaub für eine bestimmte Anzahl an Nachtdiensten mehr, die bisher galt. Die Geschäftsführung möchte allen PFK eine Gehaltserhöhung geben. Sie werden eine Lohnstufe besser eingruppiert. Also wer Lohnstufe 4 hat bekommt dann die 5 usw. Jetzt zu meiner Frage. Die Geschäftsführung möchte, dass mit dieser Erhöhung ein neuer Vertrag unterschrieben wird. Somit wäre der Urlaub 26 Tage, keine Erhöhung nach Jahren und kein Sonderurlaub Nachtdienst mehr. Meiner Meinung nach müsste doch der alte Vertrag bestehen bleiben und nur eine Änderung angefügt werden. Kann der Arbeitgeber die Erhöhung unter der Bedingung geben, dass ein neuer Vertrag unterzeichnet wird??? Gibt es dazu Gesetze oder Erfahrungen??? Vielen Dank für eure Hilfe
Community-Antworten (5)
18.01.2013 um 08:08 Uhr
1.1.12? <-- da sind doch die Messen schon gelesen. Wenn 13 gemeint ist: Ich sehe keinen Grund, einen neuen (schlechteren) Vertrag zu unterschreiben, wenn sich die Tätigkeit nicht ändert.
Die Geschäftsführung möchte allen PFK eine Gehaltserhöhung geben Wohl kaum, sie geben eine höhere Lohngruppe, knirschen dabei mit den Zähnen und freuen sich, wenn der AN das unterschreibt, denn der Vorteil dürfte auf ihrer Seite sein. Freiwillig gibt dir niemand etwas! Also rechnet nach, wie groß der Vorteil der höheren Lohngruppe ist und ob er den Nachteil von weniger Urlaub ausgleicht ....
18.01.2013 um 08:40 Uhr
Wetzn,
zunächst mal kann der AG nicht aus der Gewerkschaft austreten sondern höchstens aus dem Arbeitgeberverband. Das machen Arbeitgeber, weil sie nicht mehr nach Tarifvertrag zahlen wollen. Weil der AG weiß, dass der Tarifvertrag bis zu seinem Ablauf weitergilt und, dass nach Ablauf des TV noch bestimmte Inhalte weitergelten, bis zum Abschluss einer neuen Regelung, versucht er jetzt auf diesem Wege aus dieser Falle herauszukommen.
Zu klären wäre jetzt, ob der TV noch Gültigkeit hat, oder schon ausgelaufen ist. Zu raten wäre, dass kein AN neue Verträge unterschreibt, bis er sich nicht durch die Gew. oder einen Anwalt hat beraten lassen, welche Konsequenzen das für ihn hat. Die Frage ist, ob die Mitarbeiter dazu bereit sind.
Fakt ist aber, dass der AG Tariferhöhungen nach Austritt aus dem AG Verband nicht mehr zahlen muss.
18.01.2013 um 10:46 Uhr
Irgendwie verstehe ich die Kombination "Festgehalt" mit "Lohnstufe" nicht so ganz. Was nun? Festgehalt, oder doch ein Eingruppierungssystem? Falls letzteres und falls dieses nicht das tarifliche ist, ist der BR natürlich in der MB bezüglich der Eingruppierungskriterien (BV nach §87 (1) Nr. 10 BetrVG).
Die Sache "eine Lohnstufe besser eingruppiert" ist natürlich eine Umgruppierung, und damit MB des BR..., ohne Zustimmung des BR kann der AG da auch derartiges nicht so einfach einzelvertraglich regeln.
Kann der Arbeitgeber die Erhöhung unter der Bedingung geben, dass ein neuer Vertrag unterzeichnet wird???
Im Grunde MUSS dazu ein neuer Vertrag unterzeichnet werden. Für alle anderen gilt Tarifbindung, und da kann nur zu Gunsten der AN vom Tarif abgewichen werden. Da der AG wohl kaum die Intention hat NUR zu verbessern, wird er DAZU nicht bereit sein, und zwingen kann man ihn nicht, außer man "droht" mit Kündigung. Wenn man also die eine angebotene Vergünstigung mitnehmen will, muss man auch den Rest akzeptieren. Der AN hat die Wahl.
Zu beachten bei der Sache: Auch wenn ein TV weiter gilt, heißt das nichts anderes, als dass die zum Zeitpunkt des Austritts des AGs die dann geltenden Bedingunen "eingefroren" werden. Lohnerhöhungen aus späteren Tarifrunden, etc. sind dann irrellevant.
Es hat genug Fälle gegeben, in denen der AG den AN die Auflösung der Tarifbindung durch neuen AV angeboten haben, und dann denen die das gemacht haben Lohnerhöhungen zugestanden haben, den anderen natürlich nicht, denn die sind ja tarifgebunden. Sehr zum Ärger der Tarifgebundenen.
Im Grunde kann man Euch in der Situation nur empfehlen, dass alle AN in die GEW eintreten und der AG zu Haustarifverhandlungen aufgefordert wird. So lange die AN bereit sind für ihre Rechte zu streiten hat der AG dann quasi nur zwei Optionen: Haustarifvertrag oder Rückkehr in den Flächentarifvertrag.
18.01.2013 um 10:56 Uhr
Hallo Wetzn, ich bin auch in der Altenpflege tätig und zu 50 % freigestelltes BR Mitglied. Bei uns ist vor Jahren das selbe abgelaufen, nur nicht das der AG den Leuten eine höhere Lohngruppe angeboten hat, sondern einen Einmalbetrag.
Kannst du mir evtl. sagen wie der neue TV heisst oder wer die Gewerkschaft ist, die den neuen TV abgeschlossen hat. Wenn es die ist, welche ich vermute und wir auch haben, kann ich euch einen Tip geben.
Bedenke: der AG hat nie etwas freiwillig zu verschenken und meint es sicher nicht gut mit euch, wenn er neue AV ausgeben will.
LG Guido
18.01.2013 um 14:32 Uhr
Eigentlich ist der Personalmangel in der Altenpflege inzwischen fast überall so groß, dass sich Arbeitgeber oft noch Bonbons zusätzlich zum TV ausdenken, um Mitarbeiter zu halten oder zu gewinnen. Eine Bezahlung unterhalb des Tarifs ist da auch für den Arbeitgeber langfristig eher schwierig, weil ihm seine Leistungsträger abhanden kommen. Oder fährt der den Laden auf Verschleiß und will die letzten Jahre noch gut verdienen? Als BR jedenfalls würde ich versuchen, den Arbeitgeber mit Mitbestimmungsansprüchen zu nerven. Natürlich immer alles mit Einigungsstelle usw. Und gleichzeitig mit der Gewerkschaft Druck aufbauen. Da könnte was gehen.
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