Hallo, ich habe eine Frage. Ich arbeite in einem Seniorenheim. Wir werden nach Tarif bezahlt. Die Geschäftsführung ist aus der Gewerkschaft ausgetreten. Seit 1.1.12 gibt es neue Arbeitsverträge. Die alten Arbeitsverträge haben eine Staffelung des Urlaubs bis 30 Tage ab 40 Jahren. Die neuen Verträge werden mit 26 Tagen festgelegt. Und haben ein Festgehalt. Eine Erhöhung nach 3, 5 ,10,... Jahren gibt es darin auch nicht mehr. Soweit mir bekannt ist gibst es auch keinen Sonderurlaub für eine bestimmte Anzahl an Nachtdiensten mehr, die bisher galt.
Die Geschäftsführung möchte allen PFK eine Gehaltserhöhung geben. Sie werden eine Lohnstufe besser eingruppiert. Also wer Lohnstufe 4 hat bekommt dann die 5 usw. Jetzt zu meiner Frage. Die Geschäftsführung möchte, dass mit dieser Erhöhung ein neuer Vertrag unterschrieben wird. Somit wäre der Urlaub 26 Tage, keine Erhöhung nach Jahren und kein Sonderurlaub Nachtdienst mehr. Meiner Meinung nach müsste doch der alte Vertrag bestehen bleiben und nur eine Änderung angefügt werden. Kann der Arbeitgeber die Erhöhung unter der Bedingung geben, dass ein neuer Vertrag unterzeichnet wird??? Gibt es dazu Gesetze oder Erfahrungen???
Vielen Dank für eure Hilfe