Lohn und Gehalt
Hallo Mitstreiter
Anhörung zur Einstellung ist erfolgt mit dazugehöriger Eingruppierung der BR hat zugestimmt. Bei der Überprüfung der Brutto Lohn und Gehaltslisten haben wir nun festgestellt das einige Mitarbeiter mehr verdienen als die Lohngruppe laut der Einstellungsanhörung aussagt. Diesen Lohn der in der Überprüfung festgestellt wurde entspricht aber auch keiner anderen Lohngruppe. Hätte der Arbeitgeber dann nicht in der Anhörung zur Einstellung den Lohn angeben müssen anstatt der Lohngruppe?
Community-Antworten (6)
04.05.2016 um 01:07 Uhr
Nein. Wenn du mal ins Gesetz schauen würdest, würdest du auch sehen, dass der BR nur bei der Anwendung allgemeiner Grundsätze, nicht aber beim letztendlichen Lohn ein Mitspracherecht hat.
04.05.2016 um 01:17 Uhr
Dann hat die Mitteilung der eingruppierung bei Einstellung doch keinen Sinn, wenn er dann doch zahlt was er will!?
04.05.2016 um 02:07 Uhr
Hygge, er zählt das, was mit dem AN vereinbart ist. Das nennt sich Individualrecht. Da hat der BR sich schlicht fein rauszuhalten. Es ist nicht eure Aufgabe zu kontrollieren, dass alle den gleichen Betrag erhalten!
04.05.2016 um 07:12 Uhr
Darum geht es doch gar nicht, dass alle den gleichen Betrag erhalten. Es geht nur darum das in der Anhörung nicht das Angegeben ist was der Mitarbeiter tatsächlich bekommt.
04.05.2016 um 09:41 Uhr
Er hat euch in der Anhörung die Eingruppierung mitgeteilt und das war es. Richtig so, denn das ist der Lohn, den er auf alle Fälle zahlen wird. Was darüber mit dem AN vereinbart wurde ist seine ureigenste Sache und geht den BR nichts an. Wenn ihr bei der Überprüfung Ungleichheiten feststellt, dann versucht doch den AG zu überreden, den anderen auch etwas drauf zu legen. Soll schon mal geklappt haben ...
04.05.2016 um 11:21 Uhr
Im § 99 BetrVG ist nur von Ein- und Umgruppierung die Rede, nicht von der tatsächlichen Höhe des Arbeitsentgelts. Der BR soll mit dieser Vorschrift lediglich die Möglichkeit haben, die Einhaltung des Tarifvertrages (bzw. einer betrieblichen Regelung) zu überprüfen.
Die Bemühungen des BR für eine Lohn- und Gehaltsgerechtigkeit einzustehen, hat nichts bei der Einstellung als personelle Einzelmaßnahme verloren.
Dazu hat ja der BR die Möglichkeit, in die Gehaltslisten Einblick zu nehmen. Ihr könnt dann an Hand der gewonnenen Erkenntnisse überlegen, ob und was Ihr machen könnt (z.B. im Zuge des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG ein System "Zulagen" zu schaffen, wenn dies sinnvoll erscheint).
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