Erstellt am 07.05.2005 um 05:15 Uhr von vollmond
Hallo maiki,
eine Kollegin wurde angemahnt; Ich kenne Abmahnungen als weitere Stufe, also mit Androhung arbeitsrechtlicher Schritte. Bei der hat der BR sowieso kein MBR, es sei denn Ihr habt eine entsprechende BV. Bei einer Abmahnung kann der BR kaum etwas unternehmen, es hört sich eher so an, das eine personenbedingte Kündigung anstehen könnte.
Wo steht, das ein AN während oder wegen einer Krankeit nicht gekündigt werden kann; Da bist Du leider im Irrtum, er kann.
Ich empfehle Euch viel Fürsprache beim AG zu machen.
Sollte es andere Gründe (...vorgeschobene Gründe..) für eine Kündigung geben, ist der BR mit Anhörungsrecht vor dem AN mit im Spiel. Dann muß man mal sehen, welche Gründe es sind.
Mit frdl Grüßen
vollmond
Erstellt am 09.05.2005 um 09:11 Uhr von Nidis
Hallo Maiki! Vollmond hat recht, natürlich kann ein AN während einer Krankheit gekündigt werden. Ich verstehe nicht ganz was der Abmahnungsgrund des AG war. Fehltage sind ja kein Abmahnungsgrund. Ihr habt zwar bei einer Abmahnung keine Mitbestimmung, der AG muß euch aber darüber informieren. Ihr solltet auf jeden Fall die Abmahnung überprüfen und evtl. sollte die AN ihr Beschwerderecht nach § 85 BetrVG. Sollte der AG kündigen, muß er den BR ja vorher hören. Dann könnt ihr dazu eine Stellungnahme abgeben. Eine Krankheitsbedingte Kündigung wird auf jeden Fall für den AG schwierig.