Raucherpausen

Dieses Thema ist hier schon diskutiert worden, aber für unseren Betriebsrat gibt es jetzt eine neue Variante: In einer Betriebsvereinbarung ist definiert, dass die ersten 30 Minuten nach Feierabend nicht als Überstunde gelten. Daher wird von den Rauchern gefordert, dass sie Ihre Fehlzeiten erst nach Ableisten der halben Stunde angerechnet bekommen. Das bedeutet, dass Rauchpausen von 15-20 Minuten die Anwesenheit in der Firma um 45-50 Minuten am Tag verlängern.
Weiss jemand irgendeine Rechtssprechung, die das einarbeiten der Fehlzeiten definiert?