Erstellt am 22.03.2008 um 12:44 Uhr von Catweazle
@chappy,
die ersten 30 Minuten nach Feierabend sind Freizeit und darüber gibt es eine BV?
Erstellt am 22.03.2008 um 14:00 Uhr von chappy
Überstunden gelten erst ab der 31. Minute, daher wird es für die Raucher schwer, Fehlzeiten wieder einzuarbeiten.
Erstellt am 22.03.2008 um 14:36 Uhr von pirat
@chappy
Warum gibt es diese zusätzliche 30 Minuten Pausenregelung nach Arbeitsende? *grübel*
.....Weiss jemand irgendeine Rechtssprechung, die das einarbeiten der Fehlzeiten definiert?... nöö, gibt es nicht in eurem Fall!
Mein Tipp.....BV kündigen!
Erstellt am 22.03.2008 um 15:14 Uhr von peanuts
"In einer Betriebsvereinbarung ist definiert, dass die ersten 30 Minuten nach Feierabend nicht als Überstunde gelten."
Wenn Überstunden anstehen, muss also JEDER Arbeitnehmer dem AG 30 Minuten Arbeitszeit schenken?! Tolle Betriebsvereinbarung; auf welcher Grundlage beruht denn die?
"Daher wird von den Rauchern gefordert, dass sie Ihre Fehlzeiten erst nach Ableisten der halben Stunde angerechnet bekommen."
Müssen Rauchpausen (vermutete 15-20 Minuten) sonst nicht nachgearbeitet werden?
Erstellt am 22.03.2008 um 18:29 Uhr von chappy
Die besagten 30 Minuten sind heruntergebeugt aus einem Zusatz im Arbeitsvertrag in dem es früher mal hieß: " Die Firma zahlt dem Arbeitnehmer eine freiwillige, übertarifliche Zulage, zugleich als Pauschale für gelegentlich geleistete Überstunden ( ca. 10 Stunden im Monat )"
Diese "bis zu" 10 Stunden im Monat wurden später verallgemeinert, auf 20 Arbeitstage verteilt, heraus kam eine BV mit 0,5 Stunden am Tag. Der vorherige BR hat diese Vereinbarung gekündigt, daraufhin wurde mit einem neuen, dem Arbeitgeber-Lager nahestehendem BR-Vorsitzenden und seiner Seilschaft, diese alte Vereinbarung wieder ins Leben gerufen mit Verschlechterungen für die Raucher.
in der vorhergehenden BV wurden Rauchpausen nicht besprochen, daher wurde bis zum 31.12.07 in der Arbeitszeit in gesonderten Räumen geraucht.
Erstellt am 22.03.2008 um 19:05 Uhr von peanuts
Warum sollten Raucher besser gestellt sein, als Nichtraucher? Einen durchsetzbaren Anspruch auf bezahlte Rauchpausen wirst Du lange suchen, aber nicht finden können! Da hilft auch kein Wehklagen, dass früher alles besser war ...
Erstellt am 22.03.2008 um 20:54 Uhr von chappy
Hallo peanuts, das war doch gar nicht die Fragestellung ! Das Problem hatte ich eigentlich oben ( nach meiner Meinung verständlich ) beschrieben.
Es geht darum, dass Fehlzeiten, bedingt durch Rauchpausen, nicht sofort nach Feierabend eingearbeitet werden können. Hier ist der AG der Auffassung, dass man erst eine halbe " freiwillige " Überstunde leisten muss, bevor Rauchpausen abgearbeitet werden können. Daher war die Fragestellung an das Gremium:
Weiss jemand irgendeine Rechtssprechung, die das Einarbeiten der Fehlzeiten definiert?
Erstellt am 24.03.2008 um 21:18 Uhr von spartacus
@ chappy
ich hab da eine Idee:::::::::::::.... macht eine vernünftige BV ;-)