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Raucherpausen/Fehlzeiten

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chappy
Jan 2018 bearbeitet

Raucherpausen

Dieses Thema ist hier schon diskutiert worden, aber für unseren Betriebsrat gibt es jetzt eine neue Variante: In einer Betriebsvereinbarung ist definiert, dass die ersten 30 Minuten nach Feierabend nicht als Überstunde gelten. Daher wird von den Rauchern gefordert, dass sie Ihre Fehlzeiten erst nach Ableisten der halben Stunde angerechnet bekommen. Das bedeutet, dass Rauchpausen von 15-20 Minuten die Anwesenheit in der Firma um 45-50 Minuten am Tag verlängern. Weiss jemand irgendeine Rechtssprechung, die das einarbeiten der Fehlzeiten definiert?

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Community-Antworten (8)

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Catweazle

22.03.2008 um 13:44 Uhr

@chappy, die ersten 30 Minuten nach Feierabend sind Freizeit und darüber gibt es eine BV?

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chappy

22.03.2008 um 15:00 Uhr

Überstunden gelten erst ab der 31. Minute, daher wird es für die Raucher schwer, Fehlzeiten wieder einzuarbeiten.

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pirat

22.03.2008 um 15:36 Uhr

@chappy

Warum gibt es diese zusätzliche 30 Minuten Pausenregelung nach Arbeitsende? grübel

.....Weiss jemand irgendeine Rechtssprechung, die das einarbeiten der Fehlzeiten definiert?... nöö, gibt es nicht in eurem Fall! Mein Tipp.....BV kündigen!

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Peanuts

22.03.2008 um 16:14 Uhr

"In einer Betriebsvereinbarung ist definiert, dass die ersten 30 Minuten nach Feierabend nicht als Überstunde gelten."

Wenn Überstunden anstehen, muss also JEDER Arbeitnehmer dem AG 30 Minuten Arbeitszeit schenken?! Tolle Betriebsvereinbarung; auf welcher Grundlage beruht denn die?

"Daher wird von den Rauchern gefordert, dass sie Ihre Fehlzeiten erst nach Ableisten der halben Stunde angerechnet bekommen."

Müssen Rauchpausen (vermutete 15-20 Minuten) sonst nicht nachgearbeitet werden?

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chappy

22.03.2008 um 19:29 Uhr

Die besagten 30 Minuten sind heruntergebeugt aus einem Zusatz im Arbeitsvertrag in dem es früher mal hieß: " Die Firma zahlt dem Arbeitnehmer eine freiwillige, übertarifliche Zulage, zugleich als Pauschale für gelegentlich geleistete Überstunden ( ca. 10 Stunden im Monat )" Diese "bis zu" 10 Stunden im Monat wurden später verallgemeinert, auf 20 Arbeitstage verteilt, heraus kam eine BV mit 0,5 Stunden am Tag. Der vorherige BR hat diese Vereinbarung gekündigt, daraufhin wurde mit einem neuen, dem Arbeitgeber-Lager nahestehendem BR-Vorsitzenden und seiner Seilschaft, diese alte Vereinbarung wieder ins Leben gerufen mit Verschlechterungen für die Raucher.

in der vorhergehenden BV wurden Rauchpausen nicht besprochen, daher wurde bis zum 31.12.07 in der Arbeitszeit in gesonderten Räumen geraucht.

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Peanuts

22.03.2008 um 20:05 Uhr

Warum sollten Raucher besser gestellt sein, als Nichtraucher? Einen durchsetzbaren Anspruch auf bezahlte Rauchpausen wirst Du lange suchen, aber nicht finden können! Da hilft auch kein Wehklagen, dass früher alles besser war ...

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chappy

22.03.2008 um 21:54 Uhr

Hallo peanuts, das war doch gar nicht die Fragestellung ! Das Problem hatte ich eigentlich oben ( nach meiner Meinung verständlich ) beschrieben.

Es geht darum, dass Fehlzeiten, bedingt durch Rauchpausen, nicht sofort nach Feierabend eingearbeitet werden können. Hier ist der AG der Auffassung, dass man erst eine halbe " freiwillige " Überstunde leisten muss, bevor Rauchpausen abgearbeitet werden können. Daher war die Fragestellung an das Gremium:

Weiss jemand irgendeine Rechtssprechung, die das Einarbeiten der Fehlzeiten definiert?

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Spartacus

24.03.2008 um 22:18 Uhr

@ chappy ich hab da eine Idee:::::::::::::.... macht eine vernünftige BV ;-)

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