Werkstatt für Behinderte: DARF man aus einem "Mitarbeitergespräch über die zukünftige Ausrichtung der Tätigkeiten" gehen + den Arbeitsplatz verlassen, wenn aus dem Gespräch ein Personalähnliches Gespräch zu werden droht?
Begebenheit:
1 Gespräch mit Vorgesetzten, sozialem Dienst + Betreuerin, zuvor schonmal anberaumt, aber dem Mitarbeiter (Rehabilitanten) nicht offiziel + rechtzeitig mitgeteilt. Auch die genaue Intention wurde nicht mitgeteilt. Auf mögliche Teilnahme von MAV oder Werkstattrat wurde nicht hingewiesen,
wobei unklar ist, ob MAV teilnehmen dürfte bei Rehabilitanten.

Ergänzung:
Danke erstmal, moreno. Nee, weiß nur nicht, wo überhaupt gefragt werden kann. Die Betreuerin hat bis morgens vor dem 1. anberaumten Termin nichtmal auf Anfrage hin mitgeteilt, das es stattfindet + weshalb. Die MA der MAV sitzen nicht in gleichem Standort, der Werkstattrat sei lt sozialem Dienst nicht Ansprechpartner für einen. Mache mir Sorgen, ob das verlassen des Gebäudes einem angekreidet werden kann, z. B. als Arbeitsverweigerung oder Dienstanweisungs-Verweigerung o. ä. Die Betreuerin wollte nur an Gesprächen mit einzelnem Rehabilitanten teilnehmen, der Bitte an einem Gruppen-Rehabilitanten-Gespräch incl. deren Vorgesetzten + sozialen Dienst teilzunehmen, hat sie im vorhinein schon abgelehnt. Solle man sich anderen Betreuer zulegen.

Ehrlich:
Bisher waren alle Antworten unten recht hilfreich zum Weiterkommen... Danke sehr.
Mittwoch, 4. Mai, mittags.