Mitarbeitergespräch wegen zu vielen Krankheitstagen
Ich bin ein Betriebsrat eines Unternehmen , und benötige mal für ein kommendes Mitarbeitergespräch eure Meinung .
Ein Mitarbeiter hatte im Jahr 2012 eine Lungenembolie . dort war er bereits ca 60 Tage Krank geschrieben . Im Jahr 2013 hatte der Mitarbeiter 13 Tage Krankheit . Im Jahr 2014 hatte der Mitarbeiter erneut eine Lungenembolie ( KKH + REHA ) + eine zusätzlich OP wegen Nabbelbruch . ( Vom Betriebsarzt sogar empfohlen ) In 2014 kommt dieser MA auf über 100 Tage Krankheitstage . Der Arbeitgeber veranlasste einen BEM Termin , den der AN aber ablehnte . Nun möchte der AG mit dem AN ein Mitarbeitergespräch wegen den Krankheitstagen in 2014 . Meines erachtens hat das hier was mit Antipathie zu tun , und der AG ist hier ein wenig angep............ wegen der abgelehnten BEM . Ich bin in dem Mitarbeitergespräch dabei . Was haltet Ihr von dieser Vorgehensweise ?
Community-Antworten (29)
23.02.2015 um 22:12 Uhr
Kann den AG gut verstehen. Der MA muss aufpassen dass ihm die Ablehnung des BEM nicht auf die Füße fällt
23.02.2015 um 22:30 Uhr
Verstehen Ja ! Aber was will man den von dem Kollegen hören . Wir müssen froh sein , das derKollege überhaupt noch unter uns ist . Er hat es bestimmt nicht mit Absicht gemacht . Zudem habe ich rechtlich bereits nachgelesen , das abgesagte BEM hat keine großen Nachteile .
23.02.2015 um 22:30 Uhr
Sehe ich ähnlich. Wenn ein MA von ca. 220 Arbeitstagen an 100 krankgeschrieben ist, muss der AG reagieren.
23.02.2015 um 22:42 Uhr
Der AG kann den MA auch Personen bedingt kündigen. Wenn ein MA das BEM ablehnt, gilt es als erfolglos durchgeführt. Für den MA wird hierdurch eine Kündigungsschutzklage weniger Erfolg versprechend.
23.02.2015 um 22:54 Uhr
Das Gleiche gilt, wenn der Arbeitgeber zur Erfüllung seiner Verpflichtung aus § 84 Abs. 2 SGB IX ein Verfahren durchgeführt hat, das nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen an ein BEM genügt. Hat der Arbeitgeber ein BEM deshalb nicht durchgeführt, weil der Arbeitnehmer nicht eingewilligt hat, kommt es darauf an, ob der Arbeitgeber den Betroffenen zuvor auf die Ziele des BEM sowie auf Art und Umfang der hierfür erhobenen und verwendeten Daten hingewiesen hatte. Die Belehrung nach § 84 Abs. 2 S. 3 SGB IX gehört zu einem regelkonformen Ersuchen des Arbeitgebers um Zustimmung des Arbeitnehmers zur Durchführung eines BEM. Sie soll dem Arbeitnehmer die Entscheidung ermöglichen, ob er ihm zustimmt oder nicht. Die Initiativlast für die Durchführung eines BEM trägt der Arbeitgeber. Stimmt der Arbeitnehmer trotz ordnungsgemäßer Aufklärung nicht zu, ist das Unterlassen eines BEM „kündigungsneutral“. Zwingende Voraussetzung für die Durchführung eines BEM ist das Einverständnis des Betroffenen. Ohne die ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen darf keine Stelle unterrichtet oder eingeschaltet werden. Möglich ist, dass auch ein BEM kein positives Ergebnis hätte erbringen können. Sofern dies der Fall ist, kann dem Arbeitgeber aus dem Unterlassen eines BEM kein Nachteil entstehen. Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass ein BEM deshalb entbehrlich war, weil es wegen der gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Arbeitnehmers unter keinen Umständen ein positives Ergebnis hätte bringen können, trägt der Arbeitgeber. Dazu muss er umfassende und konkrete Angaben darüber machen, warum weder der weitere Einsatz des Arbeitnehmers auf dem bisher innegehabten Arbeitsplatz noch dessen leidensgerechte Anpassung und Veränderung möglich war und der Arbeitnehmer auch nicht auf einem anderen Arbeitsplatz bei geänderter Tätigkeit hätte eingesetzt werden können, warum also ein BEM in keinem Fall dazu hätte beitragen können, erneuten Krankheitszeiten des Arbeitnehmers vorzubeugen und ihm den Arbeitsplatz zu erhalten.
24.02.2015 um 07:12 Uhr
Na wenn Du selber so gut Bescheid weißt was fragst Du hier denn noch?
24.02.2015 um 08:33 Uhr
Ich gehe davon aus, dass es eine BV für das BEM gibt. Dann sollte ja alles richtig geregelt sein. ...
24.02.2015 um 10:24 Uhr
"Der Arbeitgeber veranlasste einen BEM Termin" was genau ist ein BEM Termin? Wer gehört in der Firma dem BEM Team oder wie ihr es nennt an... was ist geregelt für den ersten Kontakt zum AN und wie genau findet der statt...?
"Der AG kann den MA auch Personen bedingt kündigen. Wenn ein MA das BEM ablehnt, gilt es als erfolglos durchgeführt." na, gaaaanz so ist es ja zum Glück nicht...
Dieses nun folgende "Mitarbeiter Gespräch" wird das häufiger gemacht?
24.02.2015 um 11:11 Uhr
Gibt es denn auch eine BV über Krankenrückkehrgespräche? Wenn nicht - und Du den Eindruck hast, der Chef wolle nur Druck machen - lasse ihn auflaufen und verweise auf die Mitbestimmung bei Krankenrückkehrgesprächen (gehe einfach davon aus, dass dieses Gespräch kein Einzelfall im Betrieb ist).
Falls es dennoch zum Gespräch kommt, rate dem Kollegen, dass er nicht so viel von seiner Krankheit preis gibt, sondern positive Entwicklungstendenzen aufzeigt. Last not least - nicht provozieren lassen; keine Rechtfertigungen.
Im Übrigen habe ich durchaus Verständnis dafür, wenn ein Mitarbeiter BEM ablehnt, weil der AG nichts zur weiteren Genesung beisteuern kann.
24.02.2015 um 12:35 Uhr
na, ich hoffe doch, dass die keine BV über Krankenrückkehrgespräche haben... ich befürchte aber, dass sie auch keine (oder schlechte) BV über BEM haben...
ob ein BEM hier Sinn macht, kann man nicht wissen.. dazu kenne ich die Krankheit aber auch nciht ausreichend.
Sollte das BEM im Betrieb "ordentlich" ablaufen, hätte der AN durchaus beginnen können damit. Schon im ersten Gespräch hätte er BEM beenden können... Ich befürchte, dass auch die "Aufklärung" der AN nicht sinnvoll betrieben wure - leider...
24.02.2015 um 12:52 Uhr
Dass das ausgeschlagene BEM keine weitere Auswirkung hat behauptet auch nur der der keine Ahnung von Kündigungen hat. In der Praxis beim ArbG ist das ein wichtiger Punkt
24.02.2015 um 13:44 Uhr
Was du dann ja sicherlich belegen kannst...
24.02.2015 um 14:54 Uhr
Zitat (skargen): "Wenn ein MA von ca. 220 Arbeitstagen an 100 krankgeschrieben ist, muss der AG reagieren."
Wieso? Und wie muss er reagieren?
Zitat (seesee): "Wenn ein MA das BEM ablehnt, gilt es als erfolglos durchgeführt. Für den MA wird hierdurch eine Kündigungsschutzklage weniger Erfolg versprechend."
"Weniger" im Vergleich wozu?
25.02.2015 um 09:11 Uhr
LAG München hat aus meiner Erfahrung als ehrenamtlicher eine klare Auffassung. Im Rahmen der Prognose für die Zukunft wird mit eingestellt ob das BEM hier hätte positiv wirken können und das wird zumindest in der Verhandlung ein sehr unangenehmer Punkt für den MA
25.02.2015 um 10:32 Uhr
kann mir mal einer der ärzte erklären, wie eine änderung der arbeitsbedingungen lungenembolien verhindern? ich hoffe der Kollege hat einen gdb spätens auf anraten des br beantragt
25.02.2015 um 11:45 Uhr
Gdb wurde beantragt , aber abgelehnt
25.02.2015 um 12:00 Uhr
Lungenembolie ausgelösst durch Gefässverschlüsse. Hier hilft u. a. mehr Bewegung am Arbeitsplatz. Reizhusten ist ebenfalls ein Zeichen einer Lumgenembolie. Hier könnte vielleicht starke Duftstoffe oder ätzende Dämpfe mit ursächlich sein.
25.02.2015 um 12:04 Uhr
Es handelt sich bei der Tätigkeit des an um einen Lokführer !
25.02.2015 um 12:36 Uhr
danke snooker, aber sag, warum fährt ein arzt lkw? vll verstehst du, wenn du aufmerksam liest, warum ich diese frage stellte.
skorpion, wie kann das sein? wann wurde der antrag gestellt ? je nach dem sollte man jetzt langsam einen verschlimmerungsantrag stellen.
25.02.2015 um 12:39 Uhr
Der AN hat sich zur Hilfe eine. Rechtsanwalt genommen . Dieser meinte eine Klage hätte eine Chance !!!!
25.02.2015 um 12:40 Uhr
Keine Chance ! Sorry
25.02.2015 um 12:53 Uhr
@skorpion Die genaue Begründung warum der Antrag abgelehnt wurde kennt natürlich hier im Detail keiner. Aber Pauschal würde ich mal sagen kann man die Aussage des Anwaltes so nicht unterstreichen. Aus eigener Erfahrung, der Pedant soll in dei VdK ein treten, und die stellen in seinem Namen einen neuen Antrag. Das kosten dann ein Paar Euros (so bei mir seinerzeit jedenfalls) dennoch hat es Hand und Fuss was die schreiben, weil das ist iht täglich Geschäft. Ist aber halt nur eine Empfehlung. Hier malnoch ne´n Link zu einer Diskusion.
http://www.urbia.de/archiv/forum/th-4473293/schwerbehindungen-wann-erneut-antrag-stellen.html
25.02.2015 um 12:58 Uhr
@Nubbel Du wirst die Frage gestellt haben weil Du es nicht weisst, ansonsten wäre es ein verspotten des Fragnden. Ich habe mal einfach Wahllos zwei Beispiel genannt, wo eine Umsetzung vielleicht doch ablinderung schaffen könnte. Oder bist Du einfach nur wieder auf Zoff aus, dann machs mit Dir alleine aus und ich ignotiere Dich in diesem Thread.
25.02.2015 um 13:17 Uhr
Und so einfach Kündigen weil AN das BEM abgelehnt hat geht auch nicht. In wie weit war im Vorfeld der BR unterrichtet ? Noch ein Link
25.02.2015 um 13:20 Uhr
Br wusste von Anfang an Bescheid ! Warum nun ein Personalgespräch geführt werden soll. ! Unverständlich
25.02.2015 um 15:26 Uhr
dr snooker der medizin und jurist ist er auch noch.
skorpion, noch mal die frage: habt ihre eine betriebsvereinbarung zum bem?
25.02.2015 um 16:04 Uhr
Wir haben ein bem ! Als gbr !!!!
25.02.2015 um 16:08 Uhr
Gesammtbetriebsvereinbarung !!!
26.02.2015 um 17:18 Uhr
Dass ein nciht angenommenes BEM indirekt auswirkungen haben kann, ist doch unumstritten - zum jetzigen Zeitpunkt ist es dann aber schwer... und worauf ein anderer hinweisen wollte... na, krankheitsbedingt kündigen, kann der AG letztendlich immer...
Es ist schade dass ein BEM noch immer als Fluch und nicht als Möglichkeit gesehen wird...
Aber die GBV wäre interessant...
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