Hallo zusammen,

ich werde hier kurz die Situation und das, was ich glaube rechtlich zu wissen, (be)schreiben und dann meine Frage stellen.

Wir sind 3 Leute im Betriebsrat, davon 2 aus dem gleichen Team: die BRV sowie die einzige noch verbleibende Person auf der Nachrückerliste sind aus anderen Teams. Es gab einige Differenzen und Unklarheiten zwischen der Geschäftsleitung und meinem Team. Nun haben fast alle Mitglieder meines Teams eine schriftliche Mitteilung erhalten, dass jeweils einzeln Mitarbeitergespräche zu vorgegebenen Terminen stattfinden. Die BRV hat mir und der anderen Kollegin, die ebenfalls im BR ist, am Freitag mitgeteilt, dass sie von der Geschäftsleitung gebeten wurde, bei unseren Gesprächen anwesend zu sein.

Eine weitere Teamkollegin, Frau A., hat mich gebeten, sie bei ihrem Gespräch als Vertreter des BRs zu begleiten. Dem habe ich zugestimmt und die Geschäftsleitung darüber informiert (Dies war aus verschiedenen Gründen leider wie die nachfolgenden Kontakte mit dem Geschäftsleiter nicht persönlich oder im direkten Telefonat, sondern nur über Schrift-/Sprachnachrichten über WhatsApp möglich). Auf diese Nachricht hat die Geschäftsleitung nicht reagiert. Er wird aber jetzt am Montag, also dem Tag, an dem erst mein Gespräch um 10 Uhr und dann direkt im Anschluss das von Frau A. stattfindet, zu sprechen sein.

Ich habe den Geschäftsleiter gebeten mir mitzuteilen, worum es in meinem Gespräch geht, damit ich mich darauf vorbereiten kann. Dies hat er mit der Begründung, dass es ein ganz normales Mitarbeitergespräch sei, auf das ich mich nicht weiter vorbereiten müsse, abgelehnt (Der Arbeitgeber muss meines Wissens nach vorher nicht ankündigen, worum es in dem Gespräch geht, richtig?).

Zudem hatte ich bereits Anfang dieser Woche die Kollegin auf der Nachrückerliste gebeten, dass sie mich bei meinem Gespräch als Vertretung des BR begleitet. Diese hat dem zugestimmt und die GL informiert, welche mit der Begründung, dass die Kollegin kein "Ordentliches BR-Mitglied" sei und ich mich nur an meine BRV wenden könne, abgelehnt.

Sollte es in dem Mitarbeitergespräch auch um Dinge gehen, die das Team betreffen, bedeutet dies, dass 2 von 3 BR-Mitgliedern rechtlich verhindert sind und somit, wenn niemand von der Nachrückerliste als Vertretung einspringen darf, wie es die Geschäftsleitung behauptet, nur ein einziges BR Mitglied, nämlich die BRV, die betroffenen Mitarbeiter vertreten kann. Dies kommt mir sehr komisch vor.
Ob überhaupt ein BR-Mitglied anwesend sein darf, ist mir auch nicht klar. Dies hängt vom Inhalt des Gesprächs ab und wird somit unter den § 81-84 im BetrVG geregelt. Da aber die BRV bereits von der Geschäftsleitung gefragt wurde, ob sie an dem Termin anwesend sein wird, interpretiere ich das so, dass grundsätzlich der BR teilnehmen darf und die Geschäftsleitung bereits ein BR-Mitgleid gefragt hat. Das heißt, der Arbeitgeber hat um Unterstützung des BR gebeten und ich als Arbeitnehmer habe ebenso die Möglichkeit, ein BR-Mitglied zu meiner Unterstützung mitzunehmen. Wichtig ist hierbei, dass es nicht die BRV sein muss. Es heißt EIN Mitgleid und in den Kommentaren zu §82 Abs 2 heißt es eindeutig, dass der Arbeitnehmer wählen kann, welches BR-Mitglied er haben möchte.

Abgesehen davon verstehe ich §25 "Ersatzmitglieder" des BetrVG so, dass ein Nachrücker (entsprechend der Nachrückerliste, wie sie durch die BR-Wahl entstanden ist) auch bei zeitweilliger Verhinderung eines BR-Mitglieds für dieses BR-Aufgaben im Sinne einer Vertretung übernehmen kann.

https://www.betriebsrat.com/gesetze/betrvg/25

Entschuldigt bitte den langen Text ich wollte die Situation nur möglichst verständlich darstellen. Jetzt endlich zu meinen Fragen:

Ist es rechtens, dass der Geschäftsführer die Teilnahme der BR-Kollegin von der Nachrückerliste verweigert?
Wie könnte der Geschäftsführer erreichen, dass es nicht rechtens wird? Hat er überhaupt Möglichkeiten dazu?
Muss der Geschäftsführer seine Entscheidung, die Vertretung abzulehnen, rechtlich begründen oder kann er einfach "nein" sagen?

Vielen Dank fürs Lesen und euer Hilfe.