Weigerung Aushändigung Vertragskopie bei Bildungsvertrag WfBM
Hallo,
bin im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für Behinderte beschäftigt. Wollte den zugehörigen Bildungsvertrag zwischen Werkstatt + in Kopie erhalten, zur Mitnahme nachhause. Das wurde mir verweigert von der Gruppenleitung + dem sozialen Dienst, sei Vorschrift. Der Vertrag käme grundsätzlich in den Bildungsordner im Büro + sei dort einsehbar, zum Ende der Berufsbildungszeit würde er einem ausgehändigt lt. Vertrag. Ebenso verhalte es sich mit Kopien von Individuellen Bildungsplänen, umfassen jeweils Zeiträume von 3-6 Monaten. Man dürfe ohne Zusage der Werkstatt den Vertrag niemandem zeigen, auch keinem Amt. Es sei ein Vertrag direkt zwischen Werkstatt und dem Bildungsteilnehmer. Der Bildungsvertrag umfaßt 5 Seiten. Unser Werkstattrat besteht nur aus 3 Personen, von denen 1 schon länger tätig ist. Scheinbar ist das oben beschriebene hier normal so.
Ist das rechtlich haltbar + üblich? Wohin könnte ich mich ggfs wenden bei solchen Fragen zur WfBM-Angelegenheiten?
Community-Antworten (6)
02.03.2016 um 13:29 Uhr
Natürlich kann es auch einen Betriebsrat in der WfbM geben aber nur fürs Personal und nicht für die behinderten Mitarbeiter. Diese haben einen Werkstattrat der hat aber nur ein Mitwirkungsrecht und keine Mitbestimmungsrechte.
Aber es gibt doch einen Kostenträger für diese Maßnahme z.B. Arbeitsamt oder Rentenversicherung. Hier könnte man den zuständigen Sachbearbeiter mal nach diesen Bildungsplänen fragen. Warum die WfbM hier den Mitarbeitern verweigert eine Kopie mit nach Hause zu nehmen wenn diese doch tagsüber einsehbar sind kann ich nicht nachvollziehen.
02.03.2016 um 10:14 Uhr
aber Du bist nicht Betriebsrat?
Wenn der Vertrag im Betrieb einsehbar ist, wozu brauchst Du ihn zu Hause?
02.03.2016 um 10:34 Uhr
Wenig verständlich was Du da schreibst.
In welcher Funktion fragst Du?
Zwischen der Werkstatt und wem wird dieser Vertrag geschlossen?
Bist Du selber Vertragspartner?
Inwieweit bist Du von den Bildungsplänen betroffen?
Was ist ein Werkstattrat?
02.03.2016 um 13:17 Uhr
Moin moin Pjöööng,
bin selbst Vertragspartner (als Schwerbehinderter). Vertrag zwischen der Werkstatt für Behinderte + mir geschlossen, soll quasi ein rehaänlichen Charakter haben, Träger dessen ist die DRV. Von Bildungsplänen bin ich selbst betroffen. Ein Werkstattrat soll die Vertretung der beschäftigten Behinderten einer Werkstatt sein, "ähnlich" einem Betriebsrat, aber nicht vergleichbarem Einfluß, weniger. Betriebsrat gibt es in WfBM (Werkstätten für behinderte Menschen) nicht.
Blumentopf
03.03.2016 um 11:16 Uhr
Mein derzeitiger "Bildungsträger", die Werkstatt ist bei einem sehr großen caritativen Träger angesiedelt, eine WfBM für psychisch erkrankte. Früher war ich mal in der freien Wirtschaft in der Leiharbeit, HV, dort gabs kein Betriebsrat lange Jahre + als es dann einen gab, weil Zwang zum Gesamtbetriebsrat Deutschland bestand, wurde das nicht veröffentlicht an die Mitarbeiter, weder intern noch externe MAs. Ich wußte es, weil ich die Kostenstelle dafür anlegen mußte z. B. Das nur zur Erklärung.
08.03.2016 um 22:05 Uhr
Die Dokumente darf \"ich\" inzwischen erhalten, wohl auch in Zukunft. Andere derzeitig oder zukünftige Beschäftigte im Berufsbildungsbereich: \"keine Auskunft\" bis dato, leider. Man sollte meinen, dass das kein Problem sein sollte. Wenn es interessiert: Caritas. Seitdem werde ich nun schärfer beäugt.
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