Arbeitszeiterfassung - Muss der AG dafür sorgen das der MA jederzeit seinen aktuellen Stand abrufen kann?
Guten Morgen,
Arbeitszeiterfassung bei uns mit Chipkarten an Terminals.Duch eine Extrataste kann der MA ersehen wieviel Urlaub er noch hat,und wieviel Stunden er im Plus oder Minus ist. Bei einer unserer Aussenstellen ist nun seit 2 Monaten dies nicht mehr möglich.
Meine Frage:Muss der AG dafür sorgen das der MA jederzeit seinen aktuellen Stand abrufen kann?
§16(2) ArbZG gibt da nicht allzuviel her
Community-Antworten (6)
12.03.2008 um 09:23 Uhr
@DocPille Habt Ihr eine BV dazu? Dass eröffnete dann andere Möglichkeiten...
12.03.2008 um 09:35 Uhr
@Kölner
Wir haben eine BV Gleitzeitregelung.In der steht unter anderem unter Punkt 3.Erfassung der Arbeitszeiten:
Zur Erfassung der Arbeitszeiten sind Zeiterfassungsgeräte aufgestellt.Jeder MA ist verpflichtet,täglich Abeitsbeginn und Ende mittels Chip-Karte registrieren zu lassen.........................usw.
Punkt 4. Mehrstunden
Angefallene Mehr-bzw.Minderstunden werden jeweils auf den nächsten Monat übertragen.
Aber direkt über das Abrufen des aktuellen Standes steht da nichts.
12.03.2008 um 11:29 Uhr
@Doc: Eure BV ist also ein Freifahrtschein für den ArbGeb ohne Kontrollmöglichkeiten durch den BR... Da ist wohl mal dringend ein Seminar angesagt...
12.03.2008 um 11:48 Uhr
@Petrus
Hast du alle alten BV`s die es seit Jahren gibt,kontrolliert und dann eventuell gekündigt.
Ich werde mal mit meinem Vorgänger drüber sprechen,wenn er mal wieder vorbei schaut,aus seinem wohlverdienten Ruhestand.
12.03.2008 um 11:53 Uhr
@Petrus Das ArbZG und BetrVG lässt dem BR ja dennoch alle Möglichkeiten offen.
12.03.2008 um 12:08 Uhr
@Kölner: dem BR eröffnet es gewisse Einblicksrechte - aber den Kollegen?
@Doc: Da es nicht soviel von den Vorgängern gab, kann ich bei "kontrolliert" ja sagen :-/ Die Situation bei mir ist also auch nicht unbedingt besser, außer, dass die Stechuhr, die seit fast 2 Jahren bei uns hängt, erst dann benutzt werden darf, wenn es eine BV dazu gibt. Wir warten seitdem auf den BV-Entwurf vom Personalwesen. Außer, dass sich einmal im Quartal der Chef aufregt, dass die "Zettelwirtschaft" immer noch per Hand abgetippt werden muss... Sollte auch kein persönlicher Vorwurf sein - aber da ihr ja den Handlungsbedarf festgestellt habt, solltet ihr euch per Seminar aufschlauen lassen, was beim Thema "Stechuhr" möglich ist und beachtet werden sollte.
Verwandte Themen
gesetzliche Grundlage zur Arbeitszeiterfassung bei Gehaltsempfängern
Älterwir arbeiten im produzierenden Gewerbe und haben im Innendienst ca. 30 Mitarbeiter alle auf Gehaltsbasis eingestellt mit 38 bwz 40 Wochenarbeitsstunden Nun möchten wir eine Arbeitszeiterfassung bei
Rufbereitschaftsregelung in der BV - Gilt diese überhaupt für die von uns geleistete Rufbereitschaft, da in der BV ganz andere Zeiten geregelt sind als die für die wir uns bereit halten müssen?
ÄlterGuten Tag, ich habe eine Frage zu einer bestehenden Betriebsvereinbarung bezüglich Rufbereitschaftsdienst. In unserer Firma (Wellpappenerzeugung) wird in der Verarbeitung im 3 Schicht System gearbeit
Freistellung und Arbeitszeiterfassung
ÄlterEine MA muss während ihrer Kernarbeitszeit (70% ihrer Gesamtarbeitszeit) Arzttermine (Physio) wahrnehmen, da sie keine anderen Termine bekommt. Laut TvöD kann sie dafür eine Arbeitsbefreiung bekommen,
Neues System:Arbeitszeiterfassung nur bis 10 Stunden
ÄlterEs wurde in unserem Unternehmen ein neues Software eingeführt. Das Software beinhaltet eine Reihe von Funktionen, z.B. Arbeitszeiterfassung, Einkauf, Reisekostenabrechnung. Wir sind von der Geschäfts
Arbeitszeiterfassung
ÄlterHallo, kennt sich jemand mit Arbeitszeiterfassung aus. bzw. ob der AG das machen/bieten muss? Momentan interessiert sich unser AG bei den Außendienstkollegen nur für die spesenrelevante Zeit, eben we