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Arbeitszeiterfassung - Muss der AG dafür sorgen das der MA jederzeit seinen aktuellen Stand abrufen kann?

D
DocPille
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen,

Arbeitszeiterfassung bei uns mit Chipkarten an Terminals.Duch eine Extrataste kann der MA ersehen wieviel Urlaub er noch hat,und wieviel Stunden er im Plus oder Minus ist. Bei einer unserer Aussenstellen ist nun seit 2 Monaten dies nicht mehr möglich.

Meine Frage:Muss der AG dafür sorgen das der MA jederzeit seinen aktuellen Stand abrufen kann?

§16(2) ArbZG gibt da nicht allzuviel her

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Community-Antworten (6)

K
Kölner

12.03.2008 um 09:23 Uhr

@DocPille Habt Ihr eine BV dazu? Dass eröffnete dann andere Möglichkeiten...

D
DocPille

12.03.2008 um 09:35 Uhr

@Kölner

Wir haben eine BV Gleitzeitregelung.In der steht unter anderem unter Punkt 3.Erfassung der Arbeitszeiten:

Zur Erfassung der Arbeitszeiten sind Zeiterfassungsgeräte aufgestellt.Jeder MA ist verpflichtet,täglich Abeitsbeginn und Ende mittels Chip-Karte registrieren zu lassen.........................usw.

Punkt 4. Mehrstunden

Angefallene Mehr-bzw.Minderstunden werden jeweils auf den nächsten Monat übertragen.

Aber direkt über das Abrufen des aktuellen Standes steht da nichts.

P
Petrus

12.03.2008 um 11:29 Uhr

@Doc: Eure BV ist also ein Freifahrtschein für den ArbGeb ohne Kontrollmöglichkeiten durch den BR... Da ist wohl mal dringend ein Seminar angesagt...

D
DocPille

12.03.2008 um 11:48 Uhr

@Petrus

Hast du alle alten BV`s die es seit Jahren gibt,kontrolliert und dann eventuell gekündigt.

Ich werde mal mit meinem Vorgänger drüber sprechen,wenn er mal wieder vorbei schaut,aus seinem wohlverdienten Ruhestand.

K
Kölner

12.03.2008 um 11:53 Uhr

@Petrus Das ArbZG und BetrVG lässt dem BR ja dennoch alle Möglichkeiten offen.

P
Petrus

12.03.2008 um 12:08 Uhr

@Kölner: dem BR eröffnet es gewisse Einblicksrechte - aber den Kollegen?

@Doc: Da es nicht soviel von den Vorgängern gab, kann ich bei "kontrolliert" ja sagen :-/ Die Situation bei mir ist also auch nicht unbedingt besser, außer, dass die Stechuhr, die seit fast 2 Jahren bei uns hängt, erst dann benutzt werden darf, wenn es eine BV dazu gibt. Wir warten seitdem auf den BV-Entwurf vom Personalwesen. Außer, dass sich einmal im Quartal der Chef aufregt, dass die "Zettelwirtschaft" immer noch per Hand abgetippt werden muss... Sollte auch kein persönlicher Vorwurf sein - aber da ihr ja den Handlungsbedarf festgestellt habt, solltet ihr euch per Seminar aufschlauen lassen, was beim Thema "Stechuhr" möglich ist und beachtet werden sollte.

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