W.A.F. LogoSeminare

Azubi Mo-Fr. krankgeschrieben und dann Samstag arbeiten ?

B
BRVChris
Jan 2018 bearbeitet

Ein Azubi ist von Mo-Fr. krankgeschrieben. In dieser Woche hätte er am Mittwoch einen Ausgleichstag für den Samstag, an dem er zur Arbeit eingeteilt ist. Muss er deshalb trotzdem am Samstag arbeiten ? Bitte antwort mit Hinweis, wo ich so etwas finden kann bzw. einen Verweis auf ein entsprechendes Urteil.

3.34007

Community-Antworten (7)

P
Pjöööng Akzeptiert

27.04.2016 um 11:11 Uhr

Zitat (ickederdicke): "warum lief die AU nicht über alle Werktage ( incl.Samstag ) ?"

Spielt das für die Beantwortung der Frage eine Rolle?

Zitat (ickederdicke): "Folglich muss eine AU auch über 6 Tage ausgestellt werden, wenn krank."

Quatsch! Quatsch!! und noch einmal: Quatsch!!!

Wenn der AzuBi am Samstag gesund ist, muss er arbeiten, ist er weiterhin arbeitsunfähig, so muss er eine neue Bescheinigung beibringen. Mehr ist zu der Frage nicht zu sagen!

I
ickederdicke

27.04.2016 um 10:31 Uhr

Gegenfrage, warum lief die AU nicht über alle Werktage ( incl.Samstag ) ?

I
Irminsul

27.04.2016 um 10:36 Uhr

Weil der Arzt den Azubi am Samstag wieder für Arbeitstauglich hält?!?! Hast du einen Arzt der dich entscheiden lässt wann du wieder Fähig bist zu arbeiten?

Warum sollte er am Samstag nicht arbeiten müssen? Du bleibst doch auch nicht am Freitag zuhause wenn dein Arzt dich bis Donnerstag Krank schreibt.

P
Pickel

27.04.2016 um 10:37 Uhr

ickerdicke, vielleicht weil die AU bis Freitag absehbar war? Es gibt meines Wissens nach kein Gesetz dass Arbeitsunfähigkeit immer erst am Wochenende endet.

BRVChris: Der AN bekommt durch die AU nicht zusätzlichen Urlaub sondern wird davon freigestellt, an Arbeitstagen seiner Verpflichtung nachzukommen. Wenn die Zeiten im Dienstplan so bereits geregelt waren, hat der (gesunde) Arbeitnehmer dann selbstverständlich auch wieder zu arbeiten. Dazu bedarf es keiner §§ sondern schlichter Logik.

I
ickederdicke

27.04.2016 um 10:46 Uhr

@Irminsul & Pickel, liest sich hier als ob der Azubi zwar 5 Tage im Betrieb sein muss, aber über alle 6 Werktage - unabhängig von dem Ausgleichstag für den 6.Werktag. Folglich muss eine AU auch über 6 Tage ausgestellt werden, wenn krank. Da die AU hier über Mo.-Fr. lief liegt die Vermutung nahe, der Arzt hatte nur die 5 Tage Woche auf dem Schirm. Nun ist es hier so, Kind ist in den Brunnen gefallen, Sa. muss er arbeiten.

P
Pickel

27.04.2016 um 10:57 Uhr

""Folglich muss eine AU auch über 6 Tage ausgestellt werden, wenn krank.""

Was ist das für ein Blödsinn?

I
ickederdicke

27.04.2016 um 12:30 Uhr

da ihr meine Antwort nicht kpl.verstanden habt, hab ich die gelöscht.

Ihre Antwort