Erstellt am 27.04.2016 um 08:31 Uhr von ickederdicke
Gegenfrage,
warum lief die AU nicht über alle Werktage ( incl.Samstag ) ?
Erstellt am 27.04.2016 um 08:36 Uhr von Irminsul
Weil der Arzt den Azubi am Samstag wieder für Arbeitstauglich hält?!?!
Hast du einen Arzt der dich entscheiden lässt wann du wieder Fähig bist zu arbeiten?
Warum sollte er am Samstag nicht arbeiten müssen? Du bleibst doch auch nicht am Freitag zuhause wenn dein Arzt dich bis Donnerstag Krank schreibt.
Erstellt am 27.04.2016 um 08:37 Uhr von Pickel
ickerdicke, vielleicht weil die AU bis Freitag absehbar war? Es gibt meines Wissens nach kein Gesetz dass Arbeitsunfähigkeit immer erst am Wochenende endet.
BRVChris:
Der AN bekommt durch die AU nicht zusätzlichen Urlaub sondern wird davon freigestellt, an Arbeitstagen seiner Verpflichtung nachzukommen.
Wenn die Zeiten im Dienstplan so bereits geregelt waren, hat der (gesunde) Arbeitnehmer dann selbstverständlich auch wieder zu arbeiten. Dazu bedarf es keiner §§ sondern schlichter Logik.
Erstellt am 27.04.2016 um 08:46 Uhr von ickederdicke
@Irminsul & Pickel, liest sich hier als ob der Azubi zwar 5 Tage im Betrieb sein muss, aber über alle 6 Werktage - unabhängig von dem Ausgleichstag für den 6.Werktag.
Folglich muss eine AU auch über 6 Tage ausgestellt werden, wenn krank.
Da die AU hier über Mo.-Fr. lief liegt die Vermutung nahe, der Arzt hatte nur die 5 Tage Woche auf dem Schirm.
Nun ist es hier so, Kind ist in den Brunnen gefallen, Sa. muss er arbeiten.
Erstellt am 27.04.2016 um 08:57 Uhr von Pickel
""Folglich muss eine AU auch über 6 Tage ausgestellt werden, wenn krank.""
Was ist das für ein Blödsinn?
Erstellt am 27.04.2016 um 09:11 Uhr von Pjöööng
Zitat (ickederdicke):
"warum lief die AU nicht über alle Werktage ( incl.Samstag ) ?"
Spielt das für die Beantwortung der Frage eine Rolle?
Zitat (ickederdicke):
"Folglich muss eine AU auch über 6 Tage ausgestellt werden, wenn krank."
Quatsch! Quatsch!! und noch einmal: Quatsch!!!
Wenn der AzuBi am Samstag gesund ist, muss er arbeiten, ist er weiterhin arbeitsunfähig, so muss er eine neue Bescheinigung beibringen. Mehr ist zu der Frage nicht zu sagen!
Erstellt am 27.04.2016 um 10:30 Uhr von ickederdicke
da ihr meine Antwort nicht kpl.verstanden habt, hab ich die gelöscht.