Angewiesenen Überstunden mit Genehmigung des BR / disziplinarische Folgen ?
Hallo Kollegen,
wenn Auftragsbedingt am Samstag gearbeitet werden muss, und der Betriebsrat dem zustimmt, was kann das für den AN für Folgen haben?
Wenn ein AN der Anweisung zur Arbeit nicht nachkommt, kann er dafür eine Abmahnung erhalten ? ( Zustimmung des BR liegt ja vor ? )
Community-Antworten (1)
25.04.2016 um 19:58 Uhr
Wenn der Kollege nicht gerade einen Arbeitsvertrag hat, der eben diese Mehrarbeit nicht vorsieht, muss er mit allem rechnen, wenn er "unentschuldigt" fehlt.
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