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Muss man disziplinarische Belehrungen als Arbeitnehmer unterschreiben?

S
Sylvia
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, kann uns jemand helfen? Bin BR-Vorsitzende und habe eine Frage, muss man disziplinarische Belehrungen als AN unterschreiben? Ich habe einmal gehört, dass nur Belehrungen zu Unfallverhütung, Arbeitsschutz und ähnliches zu unterschreiben sind. Wie ist das beim Erhalt einer Abmahnung? Vielen Dank für eventuelle Hilfen.

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Community-Antworten (4)

B
BR

22.08.2005 um 08:47 Uhr

Hallo Sylvia, eine Abmahnung muß der AN nicht unterschreiben, wird ihm dennoch ausgehändigt und kommt zu den Personalakten. Deshalb immer eine Gegendarstellung seitens des AN einreichen und die kommt ebenfalls in die Personalakte.

B
betriebsrat

22.08.2005 um 10:09 Uhr

Ob eine Gegendarstellung der richtige Weg ist, ist wohl nicht so ganz klar denke ich, denn erst in der Gegensarstellung kann der AN sich hier vergaloppieren und sich noch mehr schaden zufügt, in dem er den sachverhalt dessen er beschuldigt wird auch noch zu gibt.

V
viktor

22.08.2005 um 12:37 Uhr

Gegen eine Unterschrift, die eindeutig als Empfangsbestätigung ausgelegt ist, wird man sich wohl nicht wehren brauchen. Es muß lediglich klar sein, das mit der Unterschrift nicht eine Anerkennung des Sachverhalts verbunden ist.

T
Täve

22.08.2005 um 14:59 Uhr

Unseren Mitarbeitern rate ich immer, soetwas nur mit "zur Kenntnis genommen" zu unterzeichnen. Allerdings kann es fatal werde, wenn zu jeder Abmahnung eine Gegendarstellung geschrieben wird. Das sollte man nur machen, wenn man ganz sicher ist, dass die angemahnte Tat einem nie wieder passieren wird. Außerdem werden Abmahnungen irgendwann einmal aus den Akten entfernt, Widersprüche nicht. So ist immer wieder nachvollziehbar, was einmal gewesen ist. Täve

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