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Geringfügig Beschäftigte

R
Reifenrüde
Jan 2018 bearbeitet

Salute, wir haben in unserem Tarifvertrag keine Regelung zu geringfügig Beschäftigten.Nun wüssten wir als BR gerne wie diese AN entlohnt werden sollten.Ob Mindestlohn oder Tariflohn.Evtl. gibt's auch noch andere Alternativen die wir nicht kennen.Was sagt das Forum dazu?

Vielen Dank im Voraus.

Reifenrüde

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

22.04.2016 um 11:36 Uhr

Wenn Ihr einen TV habt, dann ist die Lösung doch klar: TV-Lohn! Übrigens: Ein GfB ist ein Teilzeitbeschäftigter...

G
gironimo

22.04.2016 um 19:04 Uhr

Selbst wenn es keinen Tarif gäbe. Auch 450,- Euro-Kräfte müssen entsprechend ihrer Tätigkeit bezahlt werden. Um das Limit nicht zu überschreiten, dann ggf. weniger Stunden.

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