Eingruppierung geringfügig Beschäftigte?
Hallo an alle, habe ein Problem bei dem wir BR Unterstüzung brauchen. Ein Kollegin ist auf mich zu gekommen und fragte mich, ob die 10 Jahre die sie als geringfügig Beschäftigte in unserem Unternehmen gearbeitet hat anzurechnen sind. Es ist ein Teilzeitarbeitsvertragvertrag von 19,5 Stunden / Woche geschlossen worden. Hierbei wurde vom Arbeitgeber die Zeit der Beschäftigung als geringfügig Beschäftigte nicht berücksichtig. Es geht ihr hierbei besonders um die Eingruppierung der Lohnstufen.
Meiner Auffassung sind aber geringfügig Beschäftigte wie Vollzeitkräfte zu behandeln und dementsprechend einzugruppieren, so dass hier im vorliegenden Fall eine Eingruppierung nach Tarifvertrag mit der Berücksichtigung von 10 Jahren zu erfolgen hat.
Kann mir jemand sagen, ob meine Auffassung richtig ist oder der Arbeitgeber recht hat und die Eingruppierung wie bei einem neuen Mitarbeiter zu erfolgen hat.
Wenn möglich bitte auch Gesetze oder Gerichtsurteile dazu.
Danke im vorraus
Baehr6
Community-Antworten (1)
12.07.2007 um 22:28 Uhr
@"Baehr6",
BAG, Beschluß vom 18.6.1991 - 1 ABR 60/90 -
Eingruppierung von geringfügig Beschäftigten
http://www.lexrex.de/rechtsprechung/entscheidungen/ctg1079949345163/493.html
lies da mal nach..
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