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Geringfügig Beschäftigte - zählen diese Arbeitnehmer (bezogen auf Freistellung)wie Vollzeitbeschäftigte?

T
Tommy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo BR's

Unser Unternehmen publiziert 10000 der BRV sagt 3000 Beschäftigte( meist Geringfügig Beschäftigte), hört sich schon mal sehr komisch an oder?

Wir haben 1 Freistellung (BRV) daneben den Stellvertreter der seiner normalen Tätigkeit nachgeht, 1 Schriftführer mit einer halben freist. 1 Behindertenvertr., insgesamt sind wir 19 Betriebsratsmitgl.

Jetzt meine frage.... zählen Geringfügig Beschäftigte Arbeitnehmer (bezogen auf Freistellung) wie Vollzeitbeschäftigte oder gibt es da ausnahmen? gibt es da einen § ?

Für euere Hilfe schon mal besten Dank

Tommy

7.84107

Community-Antworten (7)

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Fayence

21.12.2006 um 17:52 Uhr

Hallo tommy,

10000 Beschäftigte und nur ein freigestelltes BRM kam mir doch irgendwie bekannt vor... Aber das Thema "Abwahl Eures BRV" hatten wir ja schon einmal!

Aber zu Deiner Frage, jeder Beschäftigte zählt - mit einer Ausnahme: Nur 1 "Kopf" wird gezählt, wenn für einen AN in Elternzeit ein befristet beschäftigter AN eingestellt wurde.

Wie viele AN waren denn auf Eurer Wählerliste aufgeführt???

P.S. Speziell in Eurer Branche wird es vermutlich einmal interessant sein, eine bei Euch vertretene Gewerkschaft zu einer BR-Sitzung einzuladen!

T
Tommy

21.12.2006 um 21:04 Uhr

Hallo Fayence

Es waren so glaube ich 39 AN, ist das definitiv so mit den Geringen? der BRV will uns wohl ordentlich auf den Arm nehmen, der sagt das eine Geringf. nicht als ganze Stimme zählt, sondern nur anteilsmässig auf Grund der geringeren Arbeitszeit.

Die Uhr tickt und ich bin froh wenn dieser sumpf trocken gelegt ist.

Gewerkschaft wird demnächst an der großen Sitzung teilnehmen, ich verspreche mir allerdings nicht allzu viel davon.

Gruss Tommy

M
Mona-Lisa

21.12.2006 um 21:17 Uhr

@tommy, eurer BRV hat mit Sicherheit selbst keine Ahnung! Diese Meinungen hat der sich doch selber zusammengestrickt! Leg dir die Fragen, die du an den GW'ler hast zurecht, und gib keine Ruhe, bis er alles beantwortet hat!

"......ich verspreche mir allerdings nicht allzu viel davon." Nicht gleich so negativ denken!

F
Fayence

21.12.2006 um 22:50 Uhr

tommy, der § 38 Abs.1 BetrVG hebt explizit nur auf die in der Regel beschäftigten AN ab! Der Beschäftigungsumfang oder die Höhe der Vergütung ist unerheblich!

T
Tommy

22.12.2006 um 13:23 Uhr

Schönen Dank an alle!

Scheint ja einige Leute zu interessieren, ich kann nur hoffen das wir die Ausnahme sind.

Besinnliche Weihnachten

Gruss tommy

P
Pfarrer

22.12.2006 um 22:40 Uhr

@Tommy

Was?,.....geringfügig Beschäftigte haben nur anteilsmäßig Stimmrecht??,....oder wie soll ich das verstehen? Wieviele ergeben dann eine ganze Stimme, - und vor allen Dingen, - wie stimmen die dann ab,....einer für Drei oder wie, ...:-)))

ebenfalls besinnliche Weihnachten

M
Mona-Lisa

22.12.2006 um 22:45 Uhr

@Pfarrer, ich überleg grad, wieviel Stimmen ich dann bei der letzten Wahl hätte bekommen müssen.... :-))

Übrigens, du Schwarzkittel, ebenfalls fröhliche Weihnachten!

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