Erstellt am 21.04.2016 um 15:27 Uhr von Pjöööng
In der Regel gehört es auch nicht zur Arbeitszeit.
Welchen Grund siehst Du dass es bei Euch zur Arbeitszeit zählen soll?
Erstellt am 21.04.2016 um 15:39 Uhr von moreno
Umkleidezeit ist Arbeitszeit
Umkleidezeiten und durch das Umkleiden veranlasste innerbetriebliche Wegezeiten
sind vergütungspflichtige Arbeitszeit, wenn der Arbeitgeber das Tragen
einer bestimmten Kleidung vorschreibt und das Umkleiden im Betrieb erfolgen
muss.
BAG, 19.09.2012, 5 AZR 678/11
Erstellt am 21.04.2016 um 16:25 Uhr von Pjöööng
Zitat (moreno):
"BAG, 19.09.2012, 5 AZR 678/11"
Es sei der Hinweis erlaubt, dass sich diese Entscheidung alleine auf den Wirkungsbereich des TV-L beschränkt.
Erstellt am 21.04.2016 um 17:54 Uhr von moreno
Ich weiß aber lesen kann er doch wohl selber oder? Vielleicht hat er ja dies Urteil gemeint.
Erstellt am 21.04.2016 um 17:59 Uhr von Pjöööng
Trotzdem sollte man den Fragestellern und den anderen Forumsteilnehmern gegenüber fair genug sein, Urteile nicht unter irreführenden Überschriften zu posten
Erstellt am 21.04.2016 um 18:47 Uhr von gironimo
Zumindest steht es in keinem Paragraphen - sondern es ergibt sich aus der Rechtsprechung.
Maßgeblich dürfte sein, ob die Berufskleidung verpflichtend anzuziehen ist (weil es der AG will oder Vorschriften dies so sagen) und die Umkleidung im Betrieb erfolgt - dann kann von Arbeitszeit ausgegangen werden.
Wer sich freiwillig mit Schutzkleidung versieht oder sich bereits zu Hause entsprechend anzieht, tut dies Privat.
Ich würde da mit einer anderen Fallsituation nicht noch einmal die Juristen bemühen (nach dem Motto: Mal sehen, ob es doch noch ausnahmen gibt.).
Als BR würde ich eher die Einigungsstelle ins Auge fassen. Aber aufgepasst: Welche Freiräume gibt es, die der AG in die Waagschale werfen kann (Stichwort: Die bezahlte Unterbrechung für eine Zigarette usw.)
Erstellt am 22.04.2016 um 08:17 Uhr von McGyver
@null: wir müssen Arbeitskleidung tragen ( Chemie)