Erstellt am 10.04.2008 um 10:58 Uhr von pit47
Hallo Bayer,
der BR hat in dieser Frage ein Initiativrecht nach § 87 Abs.1 Nr. 2 BetrVG. Er kann also mit dem AG über eine BV verhandeln und bei Nichteinigung vor eine Einigungsstelle gehen. Dieses aber nur wenn es keinen Tarifvertrag über dieses Thema gibt.
Erstellt am 10.04.2008 um 10:58 Uhr von waschbär
@Bayer,
Überlege mal:
Das Umkleiden gehört zum Berufsbild deiner Fangemeinde.
Das Umkleiden ist aufgrund gesetzlich vorgeschriebener Sicherheitskleidung erforderlich.
Der Arbeitgeber hat das Umkleiden ausdrücklich angeordnet.!!!!!!!
Im Betrieb sind besondere Einrichtungen für das Umkleiden und Waschen vorhanden. !!!!
Bisher wurden Umkleide- und Waschzeiten wie Arbeitszeit bezahlt.
Denke mal das passt genau wie bei uns und dann haste dir dein Denkmal gebaut und viele Stimmen gewonnen für die Wiederwahl !!!
Butter bei die Fische .-)
Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG und schlage eine BV vor (siehe Text). Nur so kannste als BR und POPO Pfleger verhindern, dass das Umkleiden und Waschen im Heim als reines „Privatvergnügen“ Deiner Schwestern und Brüder angerechnet wird.
Waschbär Text für den Arbeitsvertrag
„Vor und nach der Arbeit müssen sich alle Mitarbeiter der Produktionsabteilung im Umkleideraum umziehen und die Dienstkleidung an- beziehungsweise ablegen. Nach der Arbeit können sie sich in den Waschräumen waschen. Die dafür erforderlichen Zeiten des Umkleidens und Waschens werden als Arbeitszeit vergütet.“
Erstellt am 10.04.2008 um 11:08 Uhr von birwein
Im TVöD ist ganz klar geregelt, das diese Zeit nicht mehr zur Arbeitszeit zählt. Ihr seid da in der besseren Ausgangslage. Hier ein paar Urteile dazu:
BAG 11.10.200 5 AZR 122/99, BAG 22.03.1995 5 AZR 934/93
Ihr müsst diese Zeit dann nur in euren Vereinbarungen ausweisen, wann diese Zeit genau gwertet wird. Wir hatten zuvor die Regelung, dass diese Zeit am Frühdienst am Ende und im Spätdienst am Anfang gewertet wird. Der Nachtdienst bekam diese Zeit am Ende seines Dienstes .
Erstellt am 10.04.2008 um 11:25 Uhr von waschbär
@birwein,
ich weiss ja nun nicht wie das bei dir so ist ... aber bei uns ist es so
a. der AG stellt die Kleidung, er wäscht diese und du darfst nur diese tragen.
WARUM .... wegen der Hygiene ! Du weisst ja nie was du am Kittel hast und mich würde es schon ärgern wenn neben mir so ein übertäger im Buss rumlungert !
Viele glauben das es die Krätze in der BRD nicht mehr gibt .... ätsch ich hatte schon Patenten mit diesen spinnentriechen ! Von dien NORO Vieren die durch magelden Hygiene weitergetragen werden garnicht erst zu reden oder den vielen anderen erkrankungen die man(n) pflegerin an der kleidung hat......
Bei aller liebe zu Wohnlich und Farblich ergreifend. Es gibt Menschen die möchten nicht alle Erkrankungen haben nur weil PKS es nicht hin bekommen ihren AG über die H vorschriften auf zu klären .oh und solltest du in einer Klinik Arbeiten ... Krankenhauskeime und MRSA und und ....
Gehste halb Krank rein kommst Totkrank raus !
Erstellt am 10.04.2008 um 11:34 Uhr von Soenke
@ birwein
Nun hast du aber Waschbär´s Wundenpunkt getroffen .Nehme seine Äusserungen nicht so Persönlich, er dreht bei einigen Krankheitsbildern immer gerne mal am Rad (ist ein Splin von ihm).
Vorgestern Schrieb er noch die "birwein", ist bestimmt Zuckertrauben Süss und mega Nett.Ich glaube er leidet unter eine Nahrungsmittel in-toller-anz :-)
Erstellt am 12.04.2008 um 18:46 Uhr von birwein
Danke soenke, wollte natürlich nicht die Diskussion in diese Richtung treiben. Ich mag auch nicht die Kleidung mitheimnehmen oder neben wem sitzen, der die Dienstkleidung noch anhat. Ich wollt nur bayer mitteilen, das sie sehr wohl was machen können mit der Umkleidezeit. Wir leider nicht.
Find ich ja witzig, was ihr so über mich denkt und euch schreibts.