Umkleidezeit gleich Arbeitszeit: Manteltarifvertrag oder BAG-Urteil gültig
Der Arbeitgeber stellt Sicherheits-/Arbeitskleidung (auffällig mit Firmenlogo). Das Tragen während der Arbeit ist gem. Arbeitsvertrag vorgeschrieben. Unser Manteltarifvertrag beinhaltet folgende Formulierung: "Umkleidezeit ist keine vergütungspflichtige Arbeitszeit." Unser Arbeitskleidung sowie die Begleitumstände (Umkleideräume im Betrieb, Auffälligkeit, Pflicht zum Tragen, etc.) erfüllen alle Voraussetzungen der entsprechenden BAG-Urteile (für vergleichbare Tätigkeiten und Sachverhalte), die das Umkleiden zur zu vergütenden Arbeitszeit erklären. Der Arbeitgeber wertet den Manteltarifvertrag vorrangiger als die BAG-Urteile und weigert sich, die Umkleidezeit als Arbeitszeit zu vergüten. Frage: Ist der Manteltarifvertrag in diesem Fall, solange er nicht geändert ist/wird, relevanter bzw. trotz gegenteiliger BAG-Urteile anwendbar? Gibt es eine disbezügliche "allgemeingültige" Vorrangregelung?
Community-Antworten (8)
20.08.2018 um 13:12 Uhr
Zitat : Der Arbeitgeber wertet den Manteltarifvertrag vorrangiger als die BAG-Urteile und weigert sich, die Umkleidezeit als Arbeitszeit zu vergüten.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.10.2016, 5 AZR 168/16
Leitsatz des Gerichts
Das Umkleiden ist Teil der vom Arbeitnehmer geschuldeten und ihm zu vergütenden Arbeitszeit, wenn der Arbeitgeber das Tragen einer bestimmten Kleidung vorschreibt, die im Betrieb an- und abgelegt werden muss.
Der AG irrt. Selbstverständlich gilt hier die Rechtsprechung des BAG.
20.08.2018 um 14:18 Uhr
@ Challenger woher nimmst du die Erkenntnis das die Arbeitskleidung im Betrieb An und Abgelegt werden muss? Im Arbeitsvertrag steht doch nur das die Kleidung zutragen ist. Wo die Kollegen diese aber anziehen ist wohl nicht festgelegt.
20.08.2018 um 16:07 Uhr
..... Es ist doch von Umkleideräume die Rede.
Wie alt ist denn der Manteltarif? Frage doch mal bei der Gewerkschaft nach.
20.08.2018 um 17:45 Uhr
Nur weil Umkleideräume vorhanden sind, bedeutet das noch nicht das sich die Mitarbeiter im Betrieb umziehen MÜSSEN. Der Arbeitgeber gibt den Mitarbeitern die Möglichkeit.
20.08.2018 um 22:20 Uhr
@BRHam für solche Aussagen bekomme ich meist ne Klugschieter Tasse, Feuerwehrleute laufen ja auch nicht in ihren Arbeitsklamotten nach Hause obwohl sie Umkleideräume haben
20.08.2018 um 22:27 Uhr
Sorry aber dieser Beitrag war mal wieder sinnfrei. MaJoK.
21.08.2018 um 09:20 Uhr
Es muss auch beides erfüllt sein,
- AG schreibt bestimmte Kleidung vor
- Umkleiden muss im Betrieb erfolgen. (hier wegen Hygiene) Bitte auch beachten, hier liegt keine Tarifbindung vor. Tarifverträge können auch vom Gesetz abweichende Regelungen enthalten.
21.08.2018 um 12:15 Uhr
Durch Tarifvertrag kann eine Vergütung der Ankleidezeit ausgeschlossen werden.
Verwandte Themen
@Fayence, Thema Urlaub - Lage und Dauer des Urlaubs
ÄlterHallo Fayence, könntest Du noch mal zum Beitrag 36216 ? Es ging darum, das ich nach Deiner Aussage auf dem Holzweg wäre, bei meiner Aussage, der AG könne den Urlaub festlegen. Ich habe noch e
Urlaubsabgeltung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit - für Ansprüche vor dem 02.08.2006 ein Vertrauensschutz für die Arbeitgeber in die bisherige Rechtsprechung des BAG?
ÄlterViele Betriebsräte treibt das Thema "Urlaubsabgeltung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit" um. Das BAG hat sich sehr kurzfristig nach dem EuGH-Urteil der Sache angenommen. Es gibt eine
Bitte Verlinkung wieder ändern
ÄlterForumadmin, ich bat schon letztens in einem Fred darum und nun ganz offiziell noch einmal: könnt Ihr mal mit der Verlinkung aufhören? Man kann den Text nicht mehr lesen und es ist nervig, wenn man a
Umkleidezeit
ÄlterUmkleidezeit Wir wollen als BR die Umkleidezeit verhandeln. Wir sind ein privates Seniorenheim,nicht tarifgebunden,und haben eine Dienstanweisung die Arbeitskleidung (vom AG gestellt) im Haus zu wec
Urlaubsberechnung / Was für eine Zensur geht hier eigentlich ab? Unfassbar!
ÄlterEilt ! hallo alle zusammen , wir der BR haben am Donnerstag Sitzung mit dem AG , und wollen generell etwas abklären haben was wir auf der Fortbildung gelernt haben bzw. worauf man uns aufmerksam gemac