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Arbeitszeit

D
dreyer56
Feb 2023 bearbeitet

Wieiel Arbeitszeit täglich muss ich mit 40% GdB und Gleichstellung machen!?

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Community-Antworten (6)

S
SabiKa67

12.02.2023 um 21:28 Uhr

Soviel, wie Du in Deinem Arbeitsvertrag vereinbart hast.

Ob die Regelung für schwebehinderte Menschen bei gleichgestellten Menschen auch Anwedung findet, fagst Du am Besten bei eurer SBV nach.

Falls ja, bist Du auf Verlangen von jedlicher Mehrarbeit freizustellen:

Nach § 124 SGB IX sind schwerbehinderte Menschen auf ihr Verlangen von Mehrarbeit freizustellen. Mehrarbeit ist jede Arbeit, die die gesetzliche werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 ArbZG überschreitet. Tarifliche oder arbeitsvertragliche Arbeitszeiten sind nicht maßgebend.

D
DummerHund

12.02.2023 um 21:28 Uhr

Genau so viel wie jemand der keine 40 % hat.

E
Erbsenzähler

13.02.2023 um 08:19 Uhr

Erst ab einen Grad der Behinderung (nicht %) gibt es mehr Urlaub.

R
rtjum

13.02.2023 um 10:13 Uhr

@SabiKa67 hol dir mal ein neues SGB IX, §124 ist seit einigen Jahren mit "Geeignete Leistungserbringer" überschrieben. Korrekterweise ist das nun der § 207.

Ich habe hier keinen Kommentar zum SGB IX, aber soweit ich weiß, bezieht sich der § auch auf Gleichgestellte.

K
Kehler

13.02.2023 um 13:52 Uhr

Personen, die schwerbehinderten Menschen gleichgestellt i. S. d. § 2 Abs. 3 SGB IX sind, haben keinen Anspruch auf Zusatzurlaub. Für sie ist der Zusatzurlaub des § 208 SGB IX nach der ausdrücklichen Anweisung des § 151 Abs. 3 SGB IX ausgeschlossen.

M
Muschelschubser

13.02.2023 um 15:15 Uhr

Wenn Du die Füße stillhälst, passiert gar nichts und alles bleibt wie bisher:

  • Du leistest die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit ab
  • Du erhälst als Gleichgestellter keine zusätzlichen Urlaubstage

Allerdings kannst Du auch als Gleichgestellter von besonderen Teilzeit-Regelungen profitieren, sofern die Art und Schwere der Behinderung das erfordert (vgl. §164 Abs. 5 Satz 3 SGB IX).

Im Gegensatz zu normalen Teilzeitanträgen gibt es hier m.E. auch keine besonderen Fristen.

Wenn Du die Voraussetzungen nicht erfüllst, kannst Du aber auch eine Arbeitszeitreduzierung mit mindestens 3-monatiger Frist beantragen. Wenn der AG mindestens 15 Leute beschäftigt, ist es gar nicht so einfach, diesen Antrag abzulehnen.

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