Hallo

Wir haben eine Höhergruppierung eines Kollegen von EG11 nach EG12 bekommen und dies nicht zugestimmt. Die auszuüben Tätigkeit nach Stellenbeschreibung gibt nach Entgeltordnung TV-V keine Merkmale nach EG12 hervor. Der Kollege hat keinen Hochschulabschluss oder vergleichbares.
Er ist als Teamleiter für 10 Mitarbeiter zuständig.
Nun haben wir dem nicht zugestimmt und der Arbeitgeber lässt es jetzt übers Gericht entscheiden.

Unsere Entscheidung kann man in Frage stellen, aber die Frage die ich mir Stelle wie dabei wohl ein Gericht entscheiden würde? Hat jemand vergleichbares oder Urteile als Info?

Bei der Situation geht es ja um eine Besserstellung gegenüber dem TV-V.