Eingruppierung / Verguetungshoehe - Informationspflichten des AGs
Hallo,
bei uns ist eine Neusinstellung faellig. Der AG hat uns um Zustimmung zu dieser gebeten und hierbei u. a. ausgefuehrt:
"Die vorgesehene Eingruppierung soll auf einer 40 Stunden Woche basieren. Zusaetzlich werden Sonntags-, Feiertags und Nachtzuschlag bezahlt.
Alle uebrigen Vereinbarungen sollen den vertraglichen Bedingungen unserer Nachwuchs-Operator entsprechen."
Da das nicht wirklich praezise ist (40 Stunden ist die Wochenarbeitszeit, aber keine Eingruppierung?), haben wir wie folgt nachgefragt:
"Die Eingruppierung ist fuer uns nicht erkennbar; der Betriebsrat bittet deswegen um Benennung des Bruttoarbeitsentgeltes, der Zuschlaege (Art und Hoehe), eventueller Zusatzleistungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld und deren Hoehe, des Umfanges des bezahlten Urlaubs und eventueller Freiwilligkeitsvorbehalte. Es duerfte wohl am einfachsten sein, dem Betriebsrat den angebotenen Arbeitsvertrag in Kopie zuzuleiten."
Die Einsicht in der Vertrag verweigert der AG (was auch nicht zu beanstanden ist, da es im Hause keine Formulararbeitsvertraege gibt). Ansonsten antwortet er lapidar:
"Eine Eingruppierung setzt eine Verguetungsverordnung voraus. Eine solche Verordnung existiert bei uns nicht und selbst wenn waere nur die beabsichtigte Eingruppierung anzugeben, nicht aber die Hoehe des tatsaechlichen Gehaltes."
Das moegen wir so nicht akzeptieren. Grund dafuer ist, dass es hier im Haus bei der Verguetung einen ueblen Wildwuchs gibt und fuer ein und dieselbe Arbeit Gehaelter zwischen 2T und 6T bezahlt werden - nicht eben gerecht. Ausserdem hat der AG ja noch zuvor selbst in "Nachwuchs-Operator" und was-auch-immer-Operator unterschieden.
Langer Rede, kurzer Sinn: Kann ich die Nennung des beabsichtigten Gehaltes verlangen; wenn ja, mit welcher Argumentation?
Und Nein, es gibt weder eine BV noch einen TV.
Danke im voraus sagt das
JePilein
Community-Antworten (15)
10.08.2010 um 20:40 Uhr
@JePilein Nein, das könnt Ihr dann nicht verhindern. Und nein, Ihr habt auch keine Auskunftsrechte.
10.08.2010 um 20:59 Uhr
Hmm ...
... wie solll ich die Richtigkeit der behaupteten Eingruppierung dann kontrollieren, wenn der AG nicht offenlegen mag, was fuer Gruppen es gibt und wie diese gegeneinander abgegrenzt werden?
10.08.2010 um 21:11 Uhr
@JePilein Dann befaßt euch einmal mit §87 Abs 1 Nr 10 und schickt mal den BRV los die Bruttolohnlisten einsehen. Je nach dem wieviele Zahlen er sich merken kann muß er halt häufiger gehen:-))
10.08.2010 um 21:14 Uhr
Wenn ich mir das hier durchlese hat der BR doch was zu melden. Oder lese ich das verkehrt? http://www.verdi-bub.de/p_tipps/basisinformationen_betriebsratsarbeit/mitbestimmung_bei_ein_und_umgruppierungen/
10.08.2010 um 21:15 Uhr
@JePilein Alphaweibchens Antwort hilft nur bedingt: Man kann mit § 80 BetrVG die Bruttolohnlisten einsehen - nicht mehr und nicht weniger. Also bekommt man einen 'status quo'.
Und: Ich kann doch mein Gehalt verhandeln, wie ich das will. Gerade in tariflosen Betrieben. Und wenn jemand besser verhandelt als ein anderer ist das eben so. Interessant kann es nur werden, wenn sich eines Tages zwei AN mit den gleichen Tätigkeiten treffen und unterhalten und ggf. bereit sind für gleichen Lohn zu kämpfen.
10.08.2010 um 21:15 Uhr
@rainerw Was liest Du denn?
10.08.2010 um 21:25 Uhr
@kölner Kontrollfunktion des Betriebsrats
Die Einordnung in eine Entgeltgruppe wird im Zusammenhang mit einer Einstellung vorgenommen. Der Arbeitgeber (die Personalabteilung) nimmt dabei "lediglich" die Zuweisung in die Entgeltgruppe vor, die seiner Auffassung nach zutreffend ist. Hierbei hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht/Mitbeurteilungsrecht im Sinne einer Richtigkeitskontrolle. Das hat das Bundesarbeitsgericht ausdrücklich so entschieden.
10.08.2010 um 21:30 Uhr
@rainerw Aber es gibt doch gar keine Eingruppierungsrichtlinien!
10.08.2010 um 21:33 Uhr
Boah, Kinners. Streitet Euch nicht ;) .
Und wenn es keine Eingruppierungsrichtlinien gibt, warum verwies der AG dann selbst auf eine erfolgte "Eingruppierung" und sprach von "Nachwuchs-Operator" ... ?
Ich will nicht "mehr Recht" haben. Ich will einfach nur, dass es bei dieser Einstellung rechtens und gerecht zugeht ...
10.08.2010 um 21:37 Uhr
...wenn ich den Eingangssatz § 87 Abs. 1 BetrVG lese, sehe ich schon Beteiligungsrechte nach § 87.10 BetrVG.
10.08.2010 um 21:39 Uhr
@JePilein Das empfindest Du als Streit?
Was Ihr/Du wollt ist ja alles richtig und ein ehrenwerter Ansatz. Dennoch nochmals die Frage: Habt Ihr eigene Eingruppierungsrichtlinien oder nicht? Wohl nicht!
Und eigentlich geht es doch anders: Wenn der AG einen Kollegen besser eingruppiert hat der andere doch zunächst mal keinen Nachteil (zugegeben: Er hat auch keinen Vorteil!).
Wie wäre es denn, wenn Ihr mit dem AG Verhandlungen über eine Eingruppierungsordnung aufnehmt?
10.08.2010 um 21:40 Uhr
wir streiten uns doch nicht; versuchen nur des aufbroselns. So gesehen hat Kölner ja recht. Aber wie Du sagtst " Nachwuchs- Operator" Was immer das nun ist, aber er hat es selber an etwas fest gemacht und das war mein Gedanke.
11.08.2010 um 00:14 Uhr
Ich gebe Kölner hier recht insofern, als dass (in Eurem Fall) hier Geld = Verhandlungsgeschick gilt. Manchmal das ja auch gar nicht so verkehrt. Der Tip von Alphaweibchen (Einsicht in die Gehaltslisten) ist nicht wirklich hilfreich, aber hat schon in Einzelfällen Wunder bewirkt.
In unserem BR glauben wir allerdings nicht an Wunder. Wir würden es in diesem Falle so machen, wie es der Klügere halt macht, und nachgeben. Und eine Notiz anlegen auf einer Liste, die da heißt "Liste wo wir leider nachgeben mussten".
Und wenn der AG das nächste mal kommt und um Zustimmung bittet in einer mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit, z.B. Videoüberwachung, dann holen wir diese Liste raus, und sagen "Tjaa ... im Prinzip gerne, aber wie war das noch gleich damals bei ...."
(Stichwort: Kompensationsgeschäfte. Die sind ausdrücklich und mehrfach von der Rechtsprechung als legitimes Mittel anerkannt)
Bestimmt lässt sich dann über Gehaltsgruppen reden, oder über eine geeignete BV, oder ....
Nur so ne Idee, vielleicht auch für Euch brauchbar. ;o)
12.08.2010 um 12:53 Uhr
Gehaltsgruppen mit einer bestimmten Entlohungshöhe die durch BV bestimmt werden sind aber das Papier nicht wert auf dem sie stehen
12.08.2010 um 15:42 Uhr
@glasezaun In seiner Absolutheit kann man das aber so auch nicht sagen...
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