Erstellt am 19.04.2016 um 12:12 Uhr von celestro
Hatte die Frage mal einem Fachanwalt für Arbeitsrecht gestellt. Seine Antwort war: Nein ! Urlaub diene der Erholung und darf nicht anderweitig "verrechnet" werden.
Erstellt am 19.04.2016 um 12:34 Uhr von Kölner
Wie kann man als BR auf solche Ideen kommen???
Erstellt am 19.04.2016 um 12:46 Uhr von Pjöööng
Man muss hier wohl zwischen dem gesetzlichen Urlaubsanspruch und demdarüber hinausgehenden unterscheiden.
Bezüglich des gesetzlichen Urlaubs ist das nicht zulässig.
Bezüglich eines tariflich vereinbarten Zusatzurlaubes bedürfte es der Zustimmung der Tarifpartner.
Beruht der Zusatzurlaub auf einer Gesamtzusage, wäre ein Widerruf wohl nur über eine Änderungskündigung möglich.
Ein einzelvertraglich vereinbarter Zusatzurlaub kann selbstverständlich einvernehmlich umgewandelt werden.
Erstellt am 19.04.2016 um 13:26 Uhr von gironimo
Ich würde es (auch nicht) nicht als zulässig ansehen. Abgesehen davon - warum sollte sich der BR darauf einlassen? Wenn eine BV 20 Stunden minus vorsieht, die der AN selbst bestimmt machen kann, warum muss man vereinbaren, dass irgend etwas geschieht.
Erstellt am 19.04.2016 um 14:01 Uhr von Phantom
Bei minus 20 muss ja auch noch nichts passieren. Aber es gibt ja auch Ausnahmen mit minus 30 minus, 40 und mehr. Da muss man Handeln. Geldabzug geht nicht immer (Stichwort soziale Härte) und was dann?
Erstellt am 19.04.2016 um 14:08 Uhr von moreno
@Phantom habt Ihr eigentlich mal über ein Seminar zu diesem Thema gedacht? Wenn Ihr über Geld oder Urlaubsabzug nachdenkt dann solltet Ihr ganz schnell die Finger von dieser BV lassen!
Erstellt am 19.04.2016 um 14:41 Uhr von celestro
"Bezüglich eines tariflich vereinbarten Zusatzurlaubes bedürfte es der Zustimmung der Tarifpartner."
Hmmm ... tariflich vereinbarter Zusatzurlaub ist immer noch Urlaub. Man darf im TV zwar von der Menge des Urlaubes abweichen. Aber vereinbaren, das man anstatt des Urlaubes, die "Stunden" anders verwendet ?
Erstellt am 19.04.2016 um 14:48 Uhr von Phantom
@moreno: Und was dann mit den minus Stunden tun? Der oder die Person hat keine Lust die Stunden einzuarbeiten (alles Fiktiv). Was dann?
Erstellt am 19.04.2016 um 14:55 Uhr von moreno
@Phantom seid wann geht Arbeitsleistung denn nach Lust? Wenn derjenige sich die Arbeit selber einteilen kann??? kann er auch dazu verpflichtet werden Minusstunden durch Mehrarbeit wieder auszugleichen.
Erstellt am 20.04.2016 um 07:35 Uhr von Kölner
Da ist offenbar ein BR gaaaaanz nah an der Hosennaht des AG!
Erstellt am 27.04.2016 um 07:03 Uhr von McGyver
Hallo, wir hatten diese Diskusion auch und die Mitarbeiter befragt... die waren für das "Benutzen" der Urlaubstage... da es bei uns in einigen Abteilungem schwierig ist Überstunden aufzubauen...
Erstellt am 27.04.2016 um 09:13 Uhr von Pjöööng
McGyver,
den Arbeitgeber aufzufordern, die BV auch umzustezen war keine Option für Euch?
Erstellt am 27.04.2016 um 09:55 Uhr von McGyver
Wir haben in der BV stehen das man die Ulaubstage als Ausgleich nutzen darf.....
Oder habe ich Dich jetzt verkehrt verstanden?
Erstellt am 27.04.2016 um 11:06 Uhr von Pjöööng
Ok, ich hatte es so vertsanden, dass es erst eine BV gab und diese dann nach der Umfrag "nachgebessert" wurde.
Trotzdem halte ich das Argument, es sei "in einigen Abteilungem schwierig Überstunden aufzubauen" für äußerst schwach. Einerseits geht es ja nicht um den Aufbau von Überstunden, sondern um das Nachholen versäumter Arbeitszeit (die Arbeit muss doch noch irgendwo liegen) und zum Anderen würde ich hier vom Arbeitgeber fordern, dass er auch in diesen Abteilungen die Umsetzung einer echten Arbeitszeitausgleichsregelung zu ermöglichen.
Erstellt am 27.04.2016 um 11:40 Uhr von McGyver
Bei uns war es so das das mit dem Urlaub "Jahrhunderte" drinn stand... dann gab es me neue Sekräterin die meinte das ist nicht ok... also wurde der Teil entfernd... danach kamen viele Kollegen und wollten den Part gerne wieder drinn haben und so haben wir ihn wieder mit reingenommen...
Manchmal braucht man ja nur ein zwei Stunden frei (Heizungsableser usw.) und dann brauch man dafür keinen ganzen Urlaubstag verschwenden sondern kann "sammeln"