W.A.F. LogoSeminare

Urlaub für Fehlzeiten

P
Phantom
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen. Wir wollen eine BV zum Thema Flexzeit/Gleitzeit. Darin steht auch, das man max. -20 Stunden haben darf. Dann wird mit dem MA/in ein Gespräch geführt, wie man die minus Stunden wieder abbaut. Führt das nicht zu einem Erfolg, wird die Fehlzeit mit dem Lohn/Gehalt verrechnet. Wahlweise kann man auch einen oder mehr Tage Urlaub "Opfern". Meine Frage jetzt: Ist das mit dem Urlaub zulässig?

1.462015

Community-Antworten (15)

P
Pjöööng Akzeptiert

19.04.2016 um 14:46 Uhr

Man muss hier wohl zwischen dem gesetzlichen Urlaubsanspruch und demdarüber hinausgehenden unterscheiden.

Bezüglich des gesetzlichen Urlaubs ist das nicht zulässig.

Bezüglich eines tariflich vereinbarten Zusatzurlaubes bedürfte es der Zustimmung der Tarifpartner.

Beruht der Zusatzurlaub auf einer Gesamtzusage, wäre ein Widerruf wohl nur über eine Änderungskündigung möglich.

Ein einzelvertraglich vereinbarter Zusatzurlaub kann selbstverständlich einvernehmlich umgewandelt werden.

C
celestro

19.04.2016 um 14:12 Uhr

Hatte die Frage mal einem Fachanwalt für Arbeitsrecht gestellt. Seine Antwort war: Nein ! Urlaub diene der Erholung und darf nicht anderweitig "verrechnet" werden.

K
Kölner

19.04.2016 um 14:34 Uhr

Wie kann man als BR auf solche Ideen kommen???

G
gironimo

19.04.2016 um 15:26 Uhr

Ich würde es (auch nicht) nicht als zulässig ansehen. Abgesehen davon - warum sollte sich der BR darauf einlassen? Wenn eine BV 20 Stunden minus vorsieht, die der AN selbst bestimmt machen kann, warum muss man vereinbaren, dass irgend etwas geschieht.

P
Phantom

19.04.2016 um 16:01 Uhr

Bei minus 20 muss ja auch noch nichts passieren. Aber es gibt ja auch Ausnahmen mit minus 30 minus, 40 und mehr. Da muss man Handeln. Geldabzug geht nicht immer (Stichwort soziale Härte) und was dann?

M
Moreno

19.04.2016 um 16:08 Uhr

@Phantom habt Ihr eigentlich mal über ein Seminar zu diesem Thema gedacht? Wenn Ihr über Geld oder Urlaubsabzug nachdenkt dann solltet Ihr ganz schnell die Finger von dieser BV lassen!

C
celestro

19.04.2016 um 16:41 Uhr

"Bezüglich eines tariflich vereinbarten Zusatzurlaubes bedürfte es der Zustimmung der Tarifpartner."

Hmmm ... tariflich vereinbarter Zusatzurlaub ist immer noch Urlaub. Man darf im TV zwar von der Menge des Urlaubes abweichen. Aber vereinbaren, das man anstatt des Urlaubes, die "Stunden" anders verwendet ?

P
Phantom

19.04.2016 um 16:48 Uhr

@moreno: Und was dann mit den minus Stunden tun? Der oder die Person hat keine Lust die Stunden einzuarbeiten (alles Fiktiv). Was dann?

M
Moreno

19.04.2016 um 16:55 Uhr

@Phantom seid wann geht Arbeitsleistung denn nach Lust? Wenn derjenige sich die Arbeit selber einteilen kann??? kann er auch dazu verpflichtet werden Minusstunden durch Mehrarbeit wieder auszugleichen.

K
Kölner

20.04.2016 um 09:35 Uhr

Da ist offenbar ein BR gaaaaanz nah an der Hosennaht des AG!

M
McGyver

27.04.2016 um 09:03 Uhr

Hallo, wir hatten diese Diskusion auch und die Mitarbeiter befragt... die waren für das "Benutzen" der Urlaubstage... da es bei uns in einigen Abteilungem schwierig ist Überstunden aufzubauen...

P
Pjöööng

27.04.2016 um 11:13 Uhr

McGyver,

den Arbeitgeber aufzufordern, die BV auch umzustezen war keine Option für Euch?

M
McGyver

27.04.2016 um 11:55 Uhr

Wir haben in der BV stehen das man die Ulaubstage als Ausgleich nutzen darf..... Oder habe ich Dich jetzt verkehrt verstanden?

P
Pjöööng

27.04.2016 um 13:06 Uhr

Ok, ich hatte es so vertsanden, dass es erst eine BV gab und diese dann nach der Umfrag "nachgebessert" wurde.

Trotzdem halte ich das Argument, es sei "in einigen Abteilungem schwierig Überstunden aufzubauen" für äußerst schwach. Einerseits geht es ja nicht um den Aufbau von Überstunden, sondern um das Nachholen versäumter Arbeitszeit (die Arbeit muss doch noch irgendwo liegen) und zum Anderen würde ich hier vom Arbeitgeber fordern, dass er auch in diesen Abteilungen die Umsetzung einer echten Arbeitszeitausgleichsregelung zu ermöglichen.

M
McGyver

27.04.2016 um 13:40 Uhr

Bei uns war es so das das mit dem Urlaub "Jahrhunderte" drinn stand... dann gab es me neue Sekräterin die meinte das ist nicht ok... also wurde der Teil entfernd... danach kamen viele Kollegen und wollten den Part gerne wieder drinn haben und so haben wir ihn wieder mit reingenommen... Manchmal braucht man ja nur ein zwei Stunden frei (Heizungsableser usw.) und dann brauch man dafür keinen ganzen Urlaubstag verschwenden sondern kann "sammeln"

Ihre Antwort