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Aufrechnung "übertarifliche Sonderleistung"

N
Notarzt
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ich habe da noch mal eine Frage: Wir sind nicht tarifgebunden und werden auch nicht in Anlehnung an einen TV vergütet. Wir erhalten lediglich ein Entgelt in Form eines Gehaltes. Nach 1 oder 2 Jahren kann man mal nach einer Lohnerhöhung fragen. Wenn man Glück hat, dann erhält man nach einem Gespräch wegen einer Gehaltserhöhung tatsächlich eine Gehaltserhöhung. Im Anschreiben von der Personalstelle steht dann im Betreff "Gehaltserhöhung". Im weiteren Text teilt der AG dann mit, dass er monatlich eine "übertarifliche (???) Sonderleistung" von meinetwegen 150,00 Euro gewährt, die er jedoch jeder Zeit widerrufen kann. Auf dem Gehaltsschein ist dann die "übertarifliche (???) Sonderleistung" als "freiwillige Zulage" definiert. Nach drei Jahren Firmenzugehörigkeit bekommt man dann eine einmalige Umgruppierung im Entgelt, was 150 Euro brutto mehr ausmacht jedoch hat man nicht mehr raus, da der AG sofort die "übertarifliche (???) Sonderleistung" aufrechnet. Unterm Strich bleibt man bei +- Null. Darf der AG hier aufrechnen? Da es alle AN bei uns betrifft, dürfte kollektives Recht in Betracht kommen und wie schaut es da aus, was kann der Betriebsrat eventuell dagegen tun? Schon jetzt danke für die Antworten/Hilfe.

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

17.05.2015 um 19:20 Uhr

Der BR kann den § 87 Abs. 1 Nr. 10+11 BetrVG anwenden und mit dem Arbeitgeber "allgemeine Entgeltgrundsätze" vereinbaren.

Dazu solltet Ihr erst einmal von eurem Informationsanspruch gebrauch machen (§ 80 Abs. 2 BetrVG) und Euch vom Arbeitgeber sein System im Detail darstellen lassen.

Bevor Ihr daran geht, ein betriebsinternes Entgeltssystem zu verhandeln, holt Euch einen Sachverständigen (und/oder die Gewerkschaft) ins Haus. Derartige Systeme sind sehr komplex.

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