Versetzung nach Krankschreibung - Darf der AG einen Mitarbeiter während der Krankschreibung zum Betriebsarzt schicken?
Darf der AG einen Mitarbeiter nach längerer Krankheit oder während der Krankschreibung zum Betriebsarzt schicken um herausfinden zu lassen ob dieser noch seinen Arbeitsaufgaben gewachsen ist und hat der BR da irgendein Mitspracherecht???
Community-Antworten (2)
18.04.2008 um 00:18 Uhr
Zum Betriebsarzt nicht, aber nach SGB V Paragraph 275 Abs. 1a Satz 3 über die Krankenkasse zum MDK. Sollten sich darus personelle Maßnahmen durch den AG ergeben, seid ihr natürlich nach 80 Abs. 1 Pkt. 8 BetrVG sowie 92 und 92a BetrVG und Paragraph 102 BetrVG gefordert.
18.04.2008 um 09:37 Uhr
Auch der Betriebsarzt unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht! Es könnte aber für den MA durchaus sinnvoll sein mit dem Betriebsarzt zu schauen welche beruflichen Perspektiven für ihn möglich sind. Wie weit er den Betriebsarzt gegenüber dem AG von der Schweigepflicht entbindet ist dann seine Sache.
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