Versetzung nach Krankschreibung - Darf der AG einen Mitarbeiter während der Krankschreibung zum Betriebsarzt schicken?
Darf der AG einen Mitarbeiter nach längerer Krankheit oder während der Krankschreibung zum Betriebsarzt schicken um herausfinden zu lassen ob dieser noch seinen Arbeitsaufgaben gewachsen ist und hat der BR da irgendein Mitspracherecht???
Community-Antworten (2)
18.04.2008 um 00:18 Uhr
Zum Betriebsarzt nicht, aber nach SGB V Paragraph 275 Abs. 1a Satz 3 über die Krankenkasse zum MDK. Sollten sich darus personelle Maßnahmen durch den AG ergeben, seid ihr natürlich nach 80 Abs. 1 Pkt. 8 BetrVG sowie 92 und 92a BetrVG und Paragraph 102 BetrVG gefordert.
18.04.2008 um 09:37 Uhr
Auch der Betriebsarzt unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht! Es könnte aber für den MA durchaus sinnvoll sein mit dem Betriebsarzt zu schauen welche beruflichen Perspektiven für ihn möglich sind. Wie weit er den Betriebsarzt gegenüber dem AG von der Schweigepflicht entbindet ist dann seine Sache.
Verwandte Themen
Vorgang in der Einigungsstelle
ÄlterHallo Zusammen, mal wieder ein verzwickter Fall. Eine Versetzung ist in der Eingigungsstelle seit 30.03.12 - wegen mehreren Gutachten und weiteren Behandlungen (Reha usw.) ist der Fall bis heute
Überstundenabgeltung statt Krankschreibung
ÄlterBrauchen dringen Hilfe! Unser AG rechnet geleistete und noch nicht geleistete Stunden aus Wochenend- tätigkeit (auf einer Pflegestation) auf Krankscheibung an. Die betroffenen MA kamen aus dem Kran
Arbeitszeitänderung / Versetzung BR- Mitglied
ÄlterHallo , ich habe mal eine Frage und wäre dankbar , wenn Ihr mir einen Tip geben könntet bzw. eine Enschätzung der Lage. Bin seit 7 Jahren in einer Firma . AT- Vertrag OHNE Angabe der Stundenanzah
Versetzung
ÄlterHallo nochmals, ein weiterer Fall: Ein AN wurde nach Zustimmung des BR im März versetzt (Versetzung von Kantine Stadt X (=Wohnort des AN) in Kantine Stadt Y, Entf. 20 km einfach). Der AN allerdings
Zustimmungsverweigerung zur Versetzung
ÄlterHallo Ihr Lieben! Der AG hat dem BR eine geplante Versetzung gegen den Willen der betroffenen Kollegin vorgelegt. Im Rahmen des §99 BetrVG forderte der BR umfassende Informationen über zu versetzend