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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Krankschreibung - wie zählt die Arbeitszeit ?

S
Silke
Jan 2018 bearbeitet

Ein Kollege wurde während der laufenden Woche krank. Seine wöchentliche AZ sind 40 h. Am Tag der Krankschreibung hatte er kurzen Dienst ( 6 h ), die sich in der laufenden Woche nicht ausgeglichen hätten ( Kollege arbeitet in der Pflege im Schicht und Wochenenddienst ). Zählt bei Krankschreibung die tägliche durchschnittliche AZ oder die Zeiten die laut Dienstplan für diese Woche festgelegt sind?

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Community-Antworten (1)

K
Kölner

07.03.2006 um 18:45 Uhr

Wenn ein Dienstplan existiert, dann müssen die AZ die im Rahmen des Dienstplanes festgelegt waren der Krankschreibung zugrunde liegen. Das hiesse aber auch im Umkehrschluss auch, dass er ggf. weniger Stunden der geplanten AZ im Falle von Krankheit angerechnet bekommt.

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